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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 22. November 2020 PGT empfiehlt Schutzstreifen in Rehburg-Loccum 22.
Nov. 2020. Einen neuen Anlauf für mehr Sicherheit für den Fahrradverkehr
gab es jetzt in Loccum. Das Verkehrsbüro PGT, Umwelt und Verkehr
aus Hannover hat für die Landesstraße L360 in der Ortslage
und die Kreisstraße (Marktstraße) u.a. Schutzstreifen auf
der Fahrbahn empfohlen. Die Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg
ist nach wie vor mit der Anordnung zögerlich. Informationen zum Schutzstreifen, mehr …
Fahren auf schmalem Schutzstreifen In Stolzenau, Drakenburg und Nendorf beträgt die Breite der Schutzstreifen nur 1,25m, ebenso in Abschnitten in Nienburg. Aus Sicherheitsgründen sollte nicht mittig gefahren werden. Mehr ...
Webmitteilung vom 02. August 2018 ADFC begrüßt neuen Schutzstreifen in Rehburg Mit der Freigabe der neugestalteten Ortsdurchfahrt in Rehburg sind auch deutliche Änderungen für den Fahrradverkehr sichtbar. Wir haben damit erstmalig im Kreisgebiet einen Schutzstreifen, der seinen Namen auch verdient. Mehr ...
Webmitteilung vom 16. Dezember 2015 ADFC: Schutzstreifen fordert erhöhte Aufmerksamkeit In Rehburg wurde mit Fertigstellung der Ortsdurchfahrt an der K10 nach Winzlar auf beiden Seiten der Straße ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert. Mehr Informationen zum Thema Schutzstreifen (Regelungen), Dez. 2015...
ADFC-Mitteilung, 22. Januar 2014 Fahrradschutzstreifen nur rechtsseitig nutzen Rechtsfahren ist IN, das gilt auch für Schutzstreifen, die für Radfahrer auf Fahrbahnen jetzt vermehrt in Ortsdurchfahrten angelegt werden. Schutzstreifen sind durch eine gestrichelte Linie auf der Fahrbahn kenntlich gemacht und zusätzlich mit Fahrradpiktogrammen versehen. Bei einseitig angelegten Schutzstreifen, wie zum Beispiel an der K2 in Drakenburg, darf dieser Straßenabschnitt ebenfalls nur rechtsseitig, niemals linksseitig, befahren werden. Der Schutzstreifen ist zwar für Radfahrer reserviert, kann aber vom Autofahrer genutzt werden. In Drakenburg wurden Radfahrer beobachtet, die diesen Streifen entgegen der Fahrtrichtung befuhren. Auf der anderen Fahrbahnseite steht dort dem Radfahrer ein Fußweg (Radfahrer frei) oder die Fahrbahn zur Verfügung. „Entgegen dem Verkehrsfluss den Schutzstreifen zu nutzen ist schon abenteuerlich“, so Berthold Vahlsing vom örtlichen ADFC. Gefährliche Begegnungen sind hier vorprogrammiert. Ist ein beidseitiger Schutzstreifen vorhanden gilt natürlich auch das Rechtsfahrgebot. Häufig sind dann angrenzende Fußwege für unsichere Radfahrer für die Fahrradnutzung durch die Kennzeichnung – Radfahrer frei – freigegeben. Dies ist beispielsweise an der B441 in der Ortsdurchfahrt Nendorf der Fall. Der Radfahrer kann dort zwischen Fußwegnutzung oder Schutzstreifennutzung auf der Fahrbahn wählen. Bei der Fußwegnutzung muss der Radfahrer natürlich die Belange des Fußgängers beachten. Schutzstreifen haben eine Regelbreite von 1,5 m. Bei schmalen Fahrbahnen
muss ein Mindestmaß von 1,25 m eingehalten werden. Ergänzend
sind zur abgrenzenden Markierung Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn vorhanden.
Der Pkw-Fahrer muss beim Überholen von Radfahrern, besonders bei schmaleren
Straßen, in der Regel die Fahrbahnseite wechsel, um einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zum Fahrrad einhalten zu können. Das Oberlandesgerichts
Hamm gibt hier einen Seitenabstand von 1,5 Meter zum Radfahrer an. Die
Orientierung an der gestrichelten Linie des Schutzstreifens reicht hier
keinesfalls aus.
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