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Webmitteilung vom 22. November 2020,

PGT empfiehlt Schutzstreifen in Rehburg-Loccum

Einen neuen Anlauf für mehr Sicherheit auf Straßen für den Fahrradverkehr gab es am 13. November in Loccum. Die Stadt Rehburg-Loccum hatte das Verkehrsbüro PGT, Umwelt und Verkehr aus Hannover beauftragt, einen Vorschlag für mehr Sicherheit auf der Fahrbahn zu erarbeiten. In einer „Impulsberatung“ wurde die Ergebnisse vorgestellt. Beteiligt waren an der Veranstaltung in Loccum die Verkehrsbehörde des Landkreises als entscheidende Institution, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die Polizei, die Stadt Rehburg-Loccum und Interessierte aus der Politik.
Aufgrund der zeitlichen Vorgabe konnte der ADFC nicht teilnehmen.

Konkret ging es bei diesem Treffen um Sicherheitsoptionen für Radfahrer an der K13 in der Ortslage Loccum, Marktstraße, und an der L360, Rehburger Straße, ebenfalls in der Ortslage, auf der Fahrbahn.


Zum Foto K13
Marktstraße in Loccum. Vorgeschlagen ist hier ein einseitiger Schutzstreifen.

Nachdem Schutzstreifenvorschläge für die neu gestaltetet Ortsdurchfahrt Münchehagen von der Verkehrsbehörde keine Berücksichtigung fanden, waren die Empfehlungen der PGT für dieses Treffen besonders spannend. Beide Fahrbahnen, die der L360 und der K13, liegen in Abschnitten oder vollständig unter der von der Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg genannten Grenzmarke von 7,5 m für Schutzstreifen.

In einem Flyer hatten die Verkehrsexperten aus Hannover die Informationen klar aufgearbeitet. Danach wurde die Empfehlung ausgesprochen, jeweils auf der Südseite der L360 bzw. K13 einen einseitigen Schutzstreifen anzulegen. Ergänzend hält man Fahrradpiktogramme auf einer auffälligen Rotmarkierung, 1,5m x 3 m, für sinnvoll. Hinzu empfiehlt man Aufstellflächen für den Radverkehr an der Ampelanlage zur B441.

„ Das hätten wir nicht gedacht“, schreibt Berthold Vahlsing vom ADFC. „Einen einseitigen Schutzstreifen haben wir bereits 2018 auf der K13 unterstützt, Fahrradpiktogramme in dieser auffälligen Form haben wir nicht genannt. Wir können diese Empfehlungen für mehr Sicherheit des Fahrradverkehrs aber unterschreiben.“

Entschieden über die Empfehlungen der Experten des PGT-Büros Hannover wird von der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises. Der Mitarbeiter des LK äußerte sich dahingehend, dass die Ausführungen im eigenen Hause geprüft werden würden.

 

--- Hoffen wir, dass die Sicherheit für den Fahrradverkehr oben an steht. ---

 

Bisherige Aussage der Verkehrsbehörde war immer, es seien die Belange aller Verkehrsarten / Verkehrsteilnehmer zu beachten. Das finden wir auch. Das heißt bisher, Fußweg für die Fußgänger (und ein bisschen für den Radfahrer, Radfahrer frei), die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr.

Und der Radfahrer?

Es wird sich kaum ein Radler zwischen die Fahrzeuge begeben, auch wenn es Mischverkehr heißt. Ohne optische Unterstützung geht es nicht. Die Fahrbahn ist für Autofahrer und Radfahrer da, und das muss allen Verkehrsbeteiligten (mehr als) deutlich vor Augen geführt werden.
Andere Optionen gibt es natürlich auch: Tempo 30, interessant auch aus Lärmschutzgründen (Lärmaktionsplan). In der Region Hannover haben sich viele Bürgermeister darum beworben. Der ADFC der Region sprach von 30 Ortsdurchfahrtstraßen, in denen Tempo 30 (vorläufig) eingeführt wurde. Es wird dazu Untersuchungsberichte geben.

 

Die Lösung
 

Runder Tisch

Kurzfristig hatten wir eine Initiative zu einem Gesprächstermin mit den Verantwortlichen gestartet. Wir wollten eine grundsätzlich Lösung für die zukünftige Gestaltung (zum o.g. Thema) von Verkehrsanlagen / zukünftigen Verkehrsanlagen anstreben. Aktuell bedarf es einer Entscheidung der Gestaltung mit oder ohne Schutzstreifen auf der B441, Stolzenauer Straße in Lesse. Die Baumaßnahme wird demnächst abgeschlossen. Nach der Zusage aller Beteiligten für einen Termin Anfang Dezember musste dann allerdings der Landkreis im nachherein absagen. Die Coronabestimmungen des LK ließen eine Zusammenkunft nicht zu.
(Organisiert hatten wir eine Zusammenkunft für den 10. Dezember im großen Sitzungssaal der BBS Nienburg.)

 


Zum Foto: Leese, Stolzenauer Straße, B441
Linksseitig haben wir bereits im Frühjahr einen einseitigen Schutzstreifen empfohlen. Auf der Nordseite liegt auch der Leeser Dorfladen. Diesen Vorschlag wollen wir jetzt nochmals unterstreichen. Mit der Polizei haben wir bereits gesprochen. Der Kontaktbeamte teilt unsere Ansicht. --- Vom zeitnahen Abschluss der Baumaßnahmen ist auszugehen. Deshalb drängt die Zeit.
Ein beidseitiger Schutzstreifen ist hier aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich.
Der Fußweg wurde im Rahmen der Baumaßnahme bis zur Einmündung der Bahnhofstraße verlängert. In letzten Abschnitt schrumpft die Nebenanlage allerdings arg zusammen. Auch bei "Radfahrer frei" wird der Radler die Fahrbahn nutzen müssen.

 

Technische Informationen zum Schutzstreifen

Laut Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind Schutzstreifen – optische Schonräume – für den Radverkehr (Seite 8). Sie werden auf der Fahrbahn markiert und dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr – im Bedarfsfall – überfahren werden. Parken und halten ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt (vgl. StVO). Bisher sind diese Angebotsstreifen nur innerorts möglich. (Für Schutzstreifen außerorts gibt es verschiedene Teststrecken.)

 

Erforderliche Fahrbahnbreite

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg geht von einer erforderlichen Fahrbahnbreite von 7,5m für die Einrichtung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn aus. (Pressebericht in DIE HARKE: „Schutzstreifen können nicht angeordnet werden“ vom 13. Nov.2020)

Dazu die "technischen" Vorgaben:

Laut ERA2010 Kap.3.2 soll der Schutzstreifen eine Regelbreite von 1,5m, mindestens aber 1,25m haben. Die verbleibende Fahrbahnbreite sollen bei mindestens 4,5m, bei hohen Verkehrsstärken 5m betragen.

Bei optimalen Bedingungen (z.B. Neubauplanung) werden für eine Straße mit beidseitigem Schutzstreifen benötigt:

Optimal: 1,5m plus 5m plus 1,5m = 8m
(Angabe ERA 2020 Kap. 3.2)
Diese Fahrbahnbreite ist nirgends im LK zu finden, wo Mischverkehr vorgesehen ist.

Minimal (Lösung hinsichtlich Schutzstreifen wie in Nendorf)
1,25m plus 4,5m plus 1,25m = 7m
(Angabe ERA 2020 Kap. 3.2)

Überlegungen des Landkreises Nienburg vermutlich:
a) 1,25m plus 5m plus 1,25m = 7,5m oder
b) 1, 5m plus 4,5m plus 1,5m = 7,5m

Nach ERA 2010 Kap. 3.2 ist eine Anlage von Schutzstreifen beidseitig ab 7m möglich.
Die ERA 2010 wird von den Verwaltungsgerichten als „Stand der Technik“ angesehen.
(ERA 2010: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen aus dem Jahre 2010)

 

Lösung für Fahrbahnbreiten unter 7m mit Schutzstreifen
(Lösung z.B. für K13, Loccum oder L360, Loccum)

Möglich ist auch die Anlage von einseitigen Schutzstreifen.
Üblich sind dann folgende Angaben

1,5m Schutzstreifen plus 4,5m Fahrbahn = 6m Straßenbreite oder
1,5m Schutzstreifen plus 5m Fahrbahn = 6,5 m Straßenbreite bei höherem Verkehrsaufkommen.

Die PGT hat für die gegenüberliegende Seite Fahrradpiktogramme auf rotem Farbgrund empfohlen (nicht in der ERA / StVO).

Laut Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind auch einseitige Schutzstreifen möglich. Vgl. Seite 9 des Leitfadens von 2013.

 

Zusammenfassung in einfacher Form. Die Meldung des Landkreises Nienburg, Verkehrsbehörde, "Schutzstreifen können nicht angeordnet werden", stimmen nach den anerkannten technischen Hinweisen so nicht. An der B441 in Münchehagen sind zumSchutz des Fahrradverkehrs Schutzstreifen möglich. Zur Sicherheit des Radfahrers lassen sich in Abschnitten beidseitige Schutzstreifen anordnen, in übrigen Bereichen, abgesetzt von der beidseitigen Lösung, einseitige Schutzstreifen.

 

Verkehrslasten

Nach ERA2010 kann bis ca. 1400 Kfz/h ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn installiert werden. Der Schwerlastverkehr ist ebenfalls zu berücksichtigen (bis ca. 1000 Fahrzeuge/Tg, ERA2020 Kap.3.2).
Höhere Verkehrslasten werden in verschiedenen neueren Untersuchungen als unschädlich für den Fahrradverkehr auf dem Schutzstreifen angesehen.

 

Warum überhaupt Schutzstreifen?

A) Zu erwartenden Fahrradverkehr auf der Fahrbahn sichtbar machen ist das Stichwort für den Fahrzeugverkehr. Die Berechtigung des Radfahrers auf der Straße unterstützen.

B) Dem Radfahrer signalisieren, dass er auf der Straße fahren kann.

Ohne Schutzstreifen steht im Mischverkehr der Radfahrer auf der Fahrbahn ziehmlich unter Druck. Der Kraftfahrzeugverkehr erkennt die Berechtigung auf der Fahrbahn nicht an. Er möchte freie Fahrt, fühlt sich behindert. Intensives Auffahren (Kurzabstand) und Hupen sind erlebte Folgen.

 

Bedeutung / Sicherheit

Radverkehr auf der Fahrbahn ist nach den Untersuchungen der Unfallversicherer sicherer als Radverkehr auf der Nebenanlage. Der Radfahrer auf der Fahrbahn ist im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs.
Auf der Nebenanlage bestehen Gefährdungen durch einbiegende Fahrzeuge auf Wohnstraßen oder Parkplatzzufahrten oder auf Grundstücke. Der Autofahrer rechnet auch bei richtungstreuer Fahrweise nicht immer mit einem Radfahrer auf dem Fußweg (Radfahrer frei).
Hauptunfallquelle ist tatsächlich der Abbiegeverkehr.

 

Empfehlung von ADFC-Vielfahrern für Radfahrer auf schmalen Schutzstreifen (1,25m):
In Stolzenau, Drakenburg und Nendorf beträgt die Breite der Schutzstreifen nur 1,25m, ebenso in Abschnitten in Nienburg. Der Radfahrer sollte hier nicht die Mitte des Schutzstreifens suchen, sondern eher die linke Grenze. Der Abstand zur Bordsteinkante sollte ca. 1m betragen (aus Sicherheitsgründen). Damit bleibt für den Fahrradfahrer nur die Linksorientierung an die Schutzstreifenlinie. Positive Folge ist, dass er vom Autofahrer i.d.R. besser wahrgenommen wird. --- Je mehr der Fahrradfahrer sich auf der Straße deutlich zeigt, desto besser wird er vom Kraftfahrzeugverkehr wahrgenommen. (Diese Empfehlung kommt von der regionalen Polizeidienststelle Nienburg / Schaumburg .... und sie ist richtig, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.)

 

Verkehrswende sichtbar machen

Schutzstreifen können verdeutlichen, dass der verfügbare Verkehrsraum neu aufgeteilt wurde. Die Berechtigung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn würde unterstrichen.

 


Zum Foto K13
Loccum Marktstraße. Schuzstreifen wirken sich geschwindigkeitsdämpfend aus. (Weniger Staub, weniger Lärm, mehr Sicherheit)

 

Zum Schluss

Wer nichts tut, macht nichts verkehrt, ...... meint man.
Nichts tun heißt Stillstand, Stillstand heißt Rückschritt.
Der Landkreis Nienburg muss sich orientieren, wo er stehen möchte.

 

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