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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 22. November 2020, PGT empfiehlt Schutzstreifen in Rehburg-Loccum Einen neuen Anlauf für mehr Sicherheit
auf Straßen für
den Fahrradverkehr gab es am 13. November in Loccum. Die Stadt Rehburg-Loccum
hatte das Verkehrsbüro PGT, Umwelt und Verkehr aus Hannover
beauftragt, einen Vorschlag für mehr Sicherheit auf der Fahrbahn
zu erarbeiten. In einer „Impulsberatung“ wurde die Ergebnisse
vorgestellt. Beteiligt waren an der Veranstaltung in Loccum die Verkehrsbehörde
des Landkreises als entscheidende Institution, die Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, die Polizei, die Stadt Rehburg-Loccum
und Interessierte aus der Politik. Konkret ging es bei diesem Treffen um Sicherheitsoptionen für Radfahrer an der K13 in der Ortslage Loccum, Marktstraße, und an der L360, Rehburger Straße, ebenfalls in der Ortslage, auf der Fahrbahn.
Nachdem Schutzstreifenvorschläge für die neu gestaltetet Ortsdurchfahrt Münchehagen von der Verkehrsbehörde keine Berücksichtigung fanden, waren die Empfehlungen der PGT für dieses Treffen besonders spannend. Beide Fahrbahnen, die der L360 und der K13, liegen in Abschnitten oder vollständig unter der von der Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg genannten Grenzmarke von 7,5 m für Schutzstreifen. In einem Flyer hatten die Verkehrsexperten aus Hannover die Informationen klar aufgearbeitet. Danach wurde die Empfehlung ausgesprochen, jeweils auf der Südseite der L360 bzw. K13 einen einseitigen Schutzstreifen anzulegen. Ergänzend hält man Fahrradpiktogramme auf einer auffälligen Rotmarkierung, 1,5m x 3 m, für sinnvoll. Hinzu empfiehlt man Aufstellflächen für den Radverkehr an der Ampelanlage zur B441. „ Das hätten wir nicht gedacht“, schreibt Berthold Vahlsing vom ADFC. „Einen einseitigen Schutzstreifen haben wir bereits 2018 auf der K13 unterstützt, Fahrradpiktogramme in dieser auffälligen Form haben wir nicht genannt. Wir können diese Empfehlungen für mehr Sicherheit des Fahrradverkehrs aber unterschreiben.“ Entschieden über die Empfehlungen der Experten des PGT-Büros Hannover wird von der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises. Der Mitarbeiter des LK äußerte sich dahingehend, dass die Ausführungen im eigenen Hause geprüft werden würden.
--- Hoffen wir, dass die Sicherheit für den Fahrradverkehr oben an steht. ---
Bisherige Aussage der Verkehrsbehörde war immer, es seien die Belange aller Verkehrsarten / Verkehrsteilnehmer zu beachten. Das finden wir auch. Das heißt bisher, Fußweg für die Fußgänger (und ein bisschen für den Radfahrer, Radfahrer frei), die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr. Und der Radfahrer? Es wird sich kaum ein Radler zwischen
die Fahrzeuge begeben, auch wenn es Mischverkehr heißt. Ohne
optische Unterstützung geht
es nicht. Die Fahrbahn ist für Autofahrer und Radfahrer
da, und das muss allen Verkehrsbeteiligten (mehr als) deutlich
vor Augen geführt
werden.
Die Lösung Runder Tisch Kurzfristig hatten wir eine Initiative zu einem
Gesprächstermin
mit den Verantwortlichen gestartet. Wir wollten eine grundsätzlich
Lösung für die zukünftige Gestaltung (zum o.g. Thema)
von Verkehrsanlagen / zukünftigen Verkehrsanlagen anstreben.
Aktuell bedarf es einer Entscheidung der Gestaltung mit oder ohne
Schutzstreifen
auf der B441, Stolzenauer Straße in Lesse. Die Baumaßnahme
wird demnächst abgeschlossen. Nach der Zusage aller Beteiligten
für einen Termin Anfang Dezember musste dann allerdings der
Landkreis im nachherein absagen. Die Coronabestimmungen des LK ließen
eine Zusammenkunft nicht zu.
Technische Informationen zum Schutzstreifen Laut Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind Schutzstreifen – optische Schonräume – für den Radverkehr (Seite 8). Sie werden auf der Fahrbahn markiert und dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr – im Bedarfsfall – überfahren werden. Parken und halten ist auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt (vgl. StVO). Bisher sind diese Angebotsstreifen nur innerorts möglich. (Für Schutzstreifen außerorts gibt es verschiedene Teststrecken.)
Erforderliche Fahrbahnbreite Die Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg geht von einer erforderlichen Fahrbahnbreite von 7,5m für die Einrichtung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn aus. (Pressebericht in DIE HARKE: „Schutzstreifen können nicht angeordnet werden“ vom 13. Nov.2020) Dazu die "technischen" Vorgaben: Laut ERA2010 Kap.3.2 soll der Schutzstreifen eine Regelbreite von 1,5m, mindestens aber 1,25m haben. Die verbleibende Fahrbahnbreite sollen bei mindestens 4,5m, bei hohen Verkehrsstärken 5m betragen. Bei optimalen Bedingungen (z.B. Neubauplanung) werden für eine Straße mit beidseitigem Schutzstreifen benötigt: Optimal: 1,5m plus 5m plus 1,5m = 8m Minimal (Lösung hinsichtlich Schutzstreifen wie in Nendorf) Überlegungen des Landkreises Nienburg vermutlich: Nach ERA 2010 Kap. 3.2 ist eine Anlage von Schutzstreifen beidseitig
ab 7m möglich.
Lösung für Fahrbahnbreiten unter 7m mit Schutzstreifen Möglich ist auch die Anlage von einseitigen Schutzstreifen. 1,5m Schutzstreifen plus 4,5m Fahrbahn = 6m Straßenbreite oder Die PGT hat für die gegenüberliegende Seite Fahrradpiktogramme auf rotem Farbgrund empfohlen (nicht in der ERA / StVO). Laut Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind auch einseitige Schutzstreifen möglich. Vgl. Seite 9 des Leitfadens von 2013.
Zusammenfassung in einfacher Form. Die Meldung des Landkreises Nienburg, Verkehrsbehörde, "Schutzstreifen können nicht angeordnet werden", stimmen nach den anerkannten technischen Hinweisen so nicht. An der B441 in Münchehagen sind zumSchutz des Fahrradverkehrs Schutzstreifen möglich. Zur Sicherheit des Radfahrers lassen sich in Abschnitten beidseitige Schutzstreifen anordnen, in übrigen Bereichen, abgesetzt von der beidseitigen Lösung, einseitige Schutzstreifen.
Verkehrslasten Nach ERA2010 kann bis ca. 1400 Kfz/h ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn
installiert werden. Der Schwerlastverkehr ist ebenfalls zu berücksichtigen
(bis ca. 1000 Fahrzeuge/Tg, ERA2020 Kap.3.2).
Warum überhaupt Schutzstreifen? A) Zu erwartenden Fahrradverkehr auf der Fahrbahn sichtbar machen ist das Stichwort für den Fahrzeugverkehr. Die Berechtigung des Radfahrers auf der Straße unterstützen. B) Dem Radfahrer signalisieren, dass er auf der Straße fahren kann. Ohne Schutzstreifen steht im Mischverkehr der Radfahrer auf der Fahrbahn ziehmlich unter Druck. Der Kraftfahrzeugverkehr erkennt die Berechtigung auf der Fahrbahn nicht an. Er möchte freie Fahrt, fühlt sich behindert. Intensives Auffahren (Kurzabstand) und Hupen sind erlebte Folgen.
Bedeutung / Sicherheit Radverkehr auf der Fahrbahn ist nach den Untersuchungen der Unfallversicherer
sicherer als Radverkehr auf der Nebenanlage. Der Radfahrer auf der
Fahrbahn ist im Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs.
Empfehlung von ADFC-Vielfahrern
für Radfahrer auf schmalen Schutzstreifen (1,25m):
Verkehrswende sichtbar machen Schutzstreifen können verdeutlichen, dass der verfügbare Verkehrsraum neu aufgeteilt wurde. Die Berechtigung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn würde unterstrichen.
Zum Schluss Wer nichts tut, macht nichts verkehrt, ...... meint man.
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