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Webmitteilung vom 23. November 2020,

Empfehlung von ADFC-Vielfahrern für Radfahrer auf schmalem Schutzstreifen (1,25m):

In Stolzenau, Drakenburg und Nendorf beträgt die Breite der Schutzstreifen nur 1,25m, ebenso in Abschnitten in Nienburg. Die Standardbreite beträgt nach der ERA2010 1,5m. Zur Breite wird hinzugerechnet die befahrbare Gosse (wenn vorhanden) und die Breite der Markierung (10cm).

Beim Fahren auf der Fahrbahn sollte der Radfahrer hier nicht die Mitte des Schutzstreifens suchen, sondern eher die linke Grenze. Der Abstand zur Bordsteinkante sollte aus Sicherheitsgründen ca. 1m betragen. Damit bleibt für den Fahrradfahrer nur die Linksorientierung an die Schutzstreifenlinie.

Positive Folge ist, dass der Radfahrer vom Autofahrer deutlicher wahrgenommen wird. --- Je mehr der Fahrradfahrer sich auf der Straße zeigt, desto besser wird er vom Kraftfahrzeugverkehr als Verkehrsteilnehmer bemerkt. Diese Empfehlung wird vom regionalen Kontaktbeamten der Polizeidienststelle Nienburg / Schaumburg immer wieder betont .... und sie ist richtig, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.


Zum Foto
Schutzstreifen in Stolzenau, 1,25m Mindestbreite.

 

Ergebnis für den Kraftfahrzeugverkehr:

Der Autofahrer sollte nach den neuen Vorgaben der StVO beim Überholen von Radfahrern 1,5m Abstand einhalten. Das gilt auch bei einem vorhandenen Schutzstreifen. Die Orientierung beim Überholvorgang am Schutzstreifen ist lebensgefährlich!

Ist ein Überholvorgang unter Einhaltung des Überholabstandes nicht möglich, muss der Kraftfahrzeugfahrer auf den Überholvorgang verzichten und hinter dem Fahrradfahrer bleiben.

Die letzte Empfehlung ist besonders im Tunnel, Verdener Straße in Nienburg von großer Bedeutung.

 


Nienburg, Verdener Straße, Tunnel

 

Option ist auch ein Überholverbot.

 

 

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