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Webmitteilung 19.Dezember.2023

Straßenverkehrsgesetz gescheitert

19. Dez. 2023. Alles bleibt beim Alten. Der Bundesrat hat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im November durchfallen lassen. Initiativen zur Einberufung des Schlichtungsausschusses gibt es nicht. Das war es dann wohl. Damit verbleibt auch die Novelle der Straßenverkehrsordnung. Gerade bei uns vor Ort wird sich damit nichts ändern. Die Verkehrsbehörden des Landkreises halten sich buchstabengetreu an die aktuellen Regelungen. Was nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung steht, wird nicht umgesetzt. Mit einer gewissen Kreativität zugunsten von Fahrrad- und Fußgängerverkehr ist man sehr zurückhaltend. In der Region Hannover gibt es in großem Umfang andere Beispiele.

Bei dem Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes handelte es sich bereits um eine Light-Version. Das Handeln der Kommunen z.B. bei Tempo-30-Regelungen war bereits recht eingeengt. Das Verkehrsministerium versteht unter „Leichtigkeit des Verkehrs“ ausschließlich den Kraftfahrzeugverkehr. Alles, was dem zuwider läuft, soll vermieden werden. Damit hatte man sich von der Dreißigerregelung auf den Hauptverkehrswegen in vielen Ortslagen bereits verabschiedet. Trotzdem gab es verschiedene Gestaltungsregelungen, die eine richtige Richtung andeuteten. Es gab Erleichterungen für Sonderspuren, den Radwegeausbau und verbesserte Regelungen im Bereich von Schulen und Kitas. Weiterhin sollte der Klimaschutz sowie der Umwelt und Gesundheitsschutz stärkere Beachtung finden.

Aber das ist nun Schnee von gestern. Bleibt zu hoffen, dass sich die Verkehrspolitiker sich im neuen Jahr nochmals besinnen und das Verfahren neu aufnehmen.

 

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