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Webmitteilung vom 04. Juli 2023

Mehr Sicherheit auf dem Weserradweg bei Landesbergen

Eins der Nadelöhre für den Fahrradverkehr im Kreisgebiet sind die Brücken über die Weser bei Landesbergen. Ungeliebt bei Radfahrenden auch aus der Region, weil die Fahrbahn auf den beiden Brückenbauwerken recht eng ist. Regelgerechtes Überholen von Radfahrern ist dort nicht möglich, kommt aber häufiger vor. Radfahrerinnen und Radfahrer fühlen sich dort unsicher. Über die Brücken verläuft auch die Hauptroute des Weserradwegs. Auch Urlaubern verursacht die Enge Unwohlsein.

Der ADFC hat nach verschiedenen Meldungen die Thematik erneut aufgegriffen und im Gespräch mit der Samtgemeinde Mittelweser, der Polizei und dem Landkreis Nienburg zur Entspannung für Radfahrerinnen und Radfahrer die neue Möglichkeit eines Überholverbotes für einspurige Fahrzeuge, gemeint sind u.a. auf dem Fahrrad fahrende, als Überlegung eingebracht. Dafür hat jetzt die Verkehrsbehörde des Landkreises grünes Licht gegeben. Die Kommune hat die Beschilderung vor und nach den Brückenbauwerken bereits installiert.

„ Leider sich die Zeichen bisher wenig bekannt“, so Berthold Vahlsing vom ADFC. Eingeführt wurde das Zeichen 277.1 in Verbindung mit der Diskussion um Überholabstände zu einspurigen Fahrzeugen. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom 20. April 2020 soll bei einem Überholvorgang u.a. zu Fahrrädern außerorts ein Abstand von 2 m, innerorts von 1,5 m als Mindestabstand eingehalten werden. Ist das nicht möglich, darf nicht überholt werden, weil die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist. Ergänzend kann auch ein generelles Überholverbot mit dem neuen Verkehrszeichen vorgesehen werden, um dem schwächeren Verkehrsteilnehmer besonderen Schutz zu gewähren. Dafür ist das Zeichen 277.1 gedacht. Es verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (Lkws, Pkws) das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (Fahrräder, aber auch Roller oder Motorräder).

„ Wir erhoffen uns für die stark befahrenen Brückenabschnitte mehr Sicherheitsgefühl für den Radverkehr, insbesondere aber auch für die Urlauber auf dem Weserradweg“, sagt Vahlsing vom ADFC. Wegen der Sperrungen der Bundesstraße in Leese und der Behinderung an der Weserbrücke in Stolzenau hat das Verkehrsaufkommen auf der Gemeindeverbindungsstraße noch einmal erheblich zugelegt. Der ADFC geht aufgrund von eigenen Zählungen von ca. 4200 Kraftfahrzeugen pro Tag aus. „Nach vielen Rückmeldung, Beschwerden und Hinweisen sahen wir Handlungsbedarf“, so der Verbandssprecher. In Verbindung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung sei hier eine gute Lösung gefunden worden. Jetzt müssten sich die Verkehrsteilnehmer zum Schutz aller nur noch an die Vorgaben gewöhnen.

Wir gehen davon aus, dass regelmäßige Kontrollen der zunehmend belasteten Verbindungsstraße stattfinden werden, so der Fahrradverband, auch wegen der erheblichen Anzahl Fahrradtouristen auf unserem heimischen Fernradweg im Sommer. Der dazu passende aktuelle Katalog sieht bei Verstößen gegen die neue Regelung ein Bußgeld von 70 bis 300 €, 1 bis 2 Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot vor.

Bild 1.
So sollte es sein. Fahrradurlauber aus Horn-Bad Meinberg, die Familie Sonja und Bejamin Wolff mit Marvin im Kinderanhänger, fühlten sich auf der Brücke sicher, weil sie nicht bedrängt wurden.
Bild 2.
Hier klappte es nicht so gut. Ein anderes Ehepaar, ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen, fühlte sich dagegen ganz und gar nicht wohl.

 

Bild 3 Zeichen 277.1
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

 

 

 

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