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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 12. Oktober 2021 Radfahrer auf dem Fußweg – Konflikte
meist vorprogrammiert Zu der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde Ende letzter Woche auch der zugehörige Bußgeldkatalog in einer überarbeiteten Fassung vom Bundesrat verabschiedet. U.a. werden auch Konflikte auf dem Fußweg neu bewertet. Die Benutzung des Fußweges ohne Freigabe durch „Radfahrer frei“ wird zukünftig statt mit 10 Euro, neu mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Kommt es zu einer Gefährdung erhöht sich der Beitrag an die Staatskasse auf 80 Euro, bei einem Unfall gar auf 100 Euro. Geisterfahrer müssen mit entsprechenden Beträgen rechnen. Wer einen Radweg verbotswidrig befährt, wird im Gegenverkehr immer andere gefährden. Auch hier müssen dann 80 Euro überwiesen werden. Wegen der erhöhten Unfallgefahr, besonders auch an Einmündungen, hat man den alten Betrag von 20 Euro in der neuen Verordnung vervierfacht. – Wir halten diese Maßnahme für richtig.
Fußweg mit Radfahrer frei: Wird hier ein Fußgänger
behindert oder gefährdet, sind ebenfalls 70 bzw. 80 Euro fällig. Situation vor Ort
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