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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 10. Oktober 2021 Fahrradverkehr soll mehr geschützt
werden Mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr hat nun der Bundesrat den Bußgeldkatalog zur Novelle der Straßenverkehrsordnung von 2020 am 8. Oktober verabschiedet. Verstöße zulasten anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrern und Fußgängern, werden nun den Geldbeutel deutlich höher belasten. Laut des scheidenden Verkehrsministers A. Scheuer wird mit der Verordnung die Verkehrssicherheit gestärkt und Verkehrsrowdys härter bestraft. Bis zum Inkrafttreten des Katalogs wird es allerdings noch ein paar Tage dauern.
Zur Verbesserung der Sicherheit für den Fahrradverkehr sind einige Eckpunkte besonders herausgestellt. U.a wird das Parken auf Radwegen neu bewertet. Auf Schutzstreifen darf nicht mehr gehalten werden. Kommt es zu Gefährdungen, können schnell 80 EUR für das „eben mal Brötchen holen“ zusammenkommen, hinzu noch ein Punkt in Flensburg. Besonders an intensiv befahrenen Straßen ist das Schlangenlinienfahren um haltende Fahrzeuge ein Problem. Dabei sind Alternativen für Post und Paketdienstfahrzeuge bekannt (*1).
Geschwindigkeitsüberschreitung bei Tempo-30-Beschilderung (z.B. Han. Straße). Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird mit dem neuen ebenfalls Katalog teurer. Fährt ein Fahrzeug in einer Tempo-30-Zone mit 50 km/h, wird der Fahrer 70 EUR an die Staatskasse überweisen müssen, ab 61 km/h sind es 260 EUR plus einen Punkt in Flensburg. Dooringproblem. Beim Öffnen der Türen bei längsparkenden Fahrzeugen kann es leicht zu einem Konflikt mit Radfahrenden kommen, also bitte den Schulterblick/Spiegelblick nicht vergessen. Der Preis für eine plötzlich aufgerissene Fahrertür mit Gefährdung wurde auf 40 EUR angehoben. LKWs ab 3,5 t dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, wenn Fußgänger bzw. Radfahrende zu erwarten sind. Das Problem beim Abbiegen ist das starke Verschwenken des Fahrzeugs, das von Radfahrern und Fußgängern häufig nicht so erwartet wird. Besonderes Reizthema für den Radfahrer ist der Überholabstand auf der Straße. Mit der Novelle ist beim Überholen von Fahrradfahrern innerorts mindestens ein Abstand von 1,5 m sowie außerorts 2 m vom Kraftfahrzeugverkehr einzuhalten. Das gilt auch für Radfahrer auf dem Schutzstreifen oder Radfahrstreifen. Ein Reizthema für Autofahrer ist Nebeneinanderfahren von Radfahrenden. Mit der Novelle ist das jetzt ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Es muss gewährleistet sein, dass der Autofahrer mit einem Abstand von 1,5m ggf. unter Nutzung der Gegenfahrbahn die Fahrradfahrenden überholen kann (bei Nichtbeachtung bis 30 EUR). Auch hier kann es für Radfahrer ans Portmonee gehen. Wer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fährt und einen Unfall verursacht, zahlt zukünftig bis zu 100 EUR nach Bußgeldkatalog.
Zu *1: Auslieferungsfahrzeuge dürfen am rechten Fahrbahnrand
halten. Bei vorhandenem Schutzstreifen ist das an der gestrichelten
Linie des Streifens.
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