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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 31. Mai 2020 Haltende Fahrzeuge gefährden Schülerverkehr In Pennigsehl haben sich Aktive des ADFC den Fuß- und Radweg in der Ortslage angesehen. „Eigentlich sind die Bedingungen recht gut für den Radverkehr“, meint Berthold Vahlsing, Sprecher des Verbandes. „Leider haben sich aber Hinweise zu parkenden Kraftfahrzeugen auf den Nebenanlagen bestätigt.“ Der Fahrradverband hatte von einem Grundschüler Post bekommen. Darin beklagte er sich über Autos, die ihm regelmäßig seinen Schulweg versperren. Ein Foto wurde gleich mitgeliefert. „Wir haben uns die Situation vor Ort angesehen“, so Vahlsing. „Innerhalb von 20 min gab es zwei Verstöße von Fahrern vor der örtlichen Bäckereiverkaufsstelle.“ Angesprochen auf den Sachverhalt, seien den Autofahrern ihr Fehlverhalten und die Problematik des Schülerverkehrs nicht bewusst gewesen. Kaffeegäste vor dem Geschäft bestätigten dem ADFC das gefährdende Parkverhalten von Kraftfahrzeugen.
Der ADFC regt großflächig Piktogramme des Zeichens 240, gemeinsamer Fuß- und Radweg, auf dem Fuß- und Radweg auf beiden Straßenseiten in Höhe der Bäckerei an. Es soll damit vermittelt werden, dass die Flächen dem Fußgänger und Radfahrer vorbehalten sind. Parkmöglichkeiten bestehen für den Einkauf auf der Fahrbahn der K29 oder in der anliegenden Nebenstraße. Der Verein hat entsprechend die Verkehrsbehörde des Landkreises, die Gemeinde und Samtgemeinde informiert und den Vorschlag als Antrag an den Gemeinderat formuliert. Man hoffe, heißt es in der ADFC-Mitteilung weiter, dass im Sinne von mehr Verkehrssicherheit für den Schülerverkehr in Pennigsehl dieser Maßnahmevorschlag Beachtung fände und zügig umgesetzt werde. Zum Foto Abschließend dazu: Eine weitere Möglichkeit zur Abhilfe fällt drastischer aus. Bei abgesenkten Nebenanlagen wie in Pennigsehl bieten sich dann nur noch Poller an der Fahrbahn an, um das Überfahren zu unterbinden und die Sicherheit des Fuß- und Radweges zu gewährleisten.
Zu *1: Vor der Verkaufstelle der Bäckerei ist eine weiße, durchgezogene Linie markiert. Diese Linie wurde vermutlich als Ergebnis der letzten Aktion vor Ort eingerichtet. Beim Verhalten eines Verkehrsteilnehmers nach Straßenverkehrsordnung darf eine durchgezogene Linie nicht überfahren werden.
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