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Webmitteilung vom 24. August 2020
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Grünpfeil für den Radverkehr

Die aktuelle Novelle der Straßenverkehrsordnung hat auch in Nienburg zu Veränderungen geführt. Bereits seit Anfang Sommer wurde die Option des Grünpfeils, nur für den Radverkehr an der Kreuzung Hannoversche Straße, Ziegelkampstraße genutzt. Beschwerden von Fußgängern haben die Maßnahme gestützt. Häufig war an der Ampelkreuzung von Radfahrern stadtauswärts der rechte Fußweg im Verlauf der Han. Straße unter Umgehung der Lichtzeichenanlage genutzt worden. Hier hofft man auf Änderung.

Die Stadt Nienburg, die Polizei und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) haben die Kreuzung schon eine Weile im Blick. „Die Abkürzung beim Rechtsabbiegen über den Gehweg war für viele Radfahrer zu verführerisch“, so Berthold Vahlsing, Sprecher des Fahrradverbandes. „Mit dem Grünpfeil kann man nun regelkonform auch bei rotem Lichtzeichen stadtauswärts von der Han. Straße in die Han. Straße abbiegen“. Natürlich müsse man sich bei einem kurzen Stopp an der Kreuzung vergewissern, dass der Radweg frei sei. Querende Fußgänger dürften nicht gefährdet werden. Neben der Zeitersparnis trüge die Maßnahme auch zu mehr Sicherheit des Fahrradverkehrs bei. „Unachtsamen Rechtsabbiegern des Kraftfahrzeugverkehrs ist der Radfahrer weniger ausgesetzt als bisher“, meint Vahlsing.

„ Wir fordern die Teilnehmer am Fahrradverkehr auf, die Neuregelung zu nutzen“, heißt es in der ADFC-Mitteilung. Gerade an der ehemaligen Lohmeyerkreuzung könnte sich das Verhältnis von Fußgängern und Radfahrern dadurch deutlich entspannen. Der Kraftfahrzeugverkehr wird gebeten, die Schutzstreifentaschen an den Ampeln zu beachten.

Der ADFC will sich für den Grünpfeil für Radfahrer an weiteren Ampelanlagen einsetzen. „Beispielsweise am Berliner Ring ließe sich der Komfort für den Radfahrer deutlich verbessern, ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer“, meint der Vereinssprecher. „Wir sind dazu mit der Stadt und der Polizei im Gespräch.“ Mehr Fahrradfreundlichkeit führe zu mehr Fahrradverkehr mit allen Vorzügen für Lärmschutz, Klimawandel, Gesundheit und Verkehrswende.

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An Kreuzungen mit grünem Pfeil an Lichtsignalanlagen darf der Radfahrer nach kurzen Anhalten bei Ampelrot abbiegen. Die Fußwegnutzung ist nicht erlaubt.

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