ADFC-Mitteilung, 18. November 2014
Fahrradstraße,
was heißt das?
In Fahrradstraßen ist der ist das Fahrrad das vorrangige
Verkehrsmittel. Ziel ist es, einen flüssigen und gefahrlosen
Radverkehr auf wichtigen „Fahrradrouten“ zu ermöglichen.
Radfahrer dürfen hier auch nebeneinander fahren. Anderen
Fahrzeugen kann die Benutzung der Fahrradstraße gestattet
werden (Anliegerverkehr, Bussen). Diese Verkehrsteilnehmer müssen
auf den Fahrradverkehr besondere Rücksicht nehmen. Die Höchstgeschwindigkeit
beträgt 30 km/h. Fußgänger ist auch hier der
Bürgersteig vorbehalten. An einmündenden Straßen
gilt die Regelung rechts vor links, wenn keine anderen Anordnungen
getroffen sind. Fahrradstraßen werden durch Beschilderung
markiert (Zeichen 244.1 und 244.2). Durch das Zusatzzeichen
1020-13 kann die Fahrradstraße auch für Inlineskater freigegeben
werden.
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Fahrradstraße ja oder nein?
Jetzt sind Nienburgs Bürger gefragt. Soll es in der Stadt eine
Fahrradstraße
geben oder nicht? Saskia Rudolph, Soziologiestudentin und derzeit
Praktikantin bei der Stadt, hat die Befragung mit vorbereitet und
auf dem Wochenmarkt
bereits die ersten Antworten erhalten. Zusammen mit der Online-Befragung
haben bereits 80 Menschen ihre Meinung mitgeteilt. In der kommenden
Woche wird Frau Rudolph nochmals auf dem Wochenmarkt Interessierte
um ihre Meinung
fragen.
Neben der Frage um die Fahrradstraße können sich die Teilnehmenden
auch zum Thema Fahrradwege in der Stadt äußern. Alle Ergebnisse
werden den Ausschüssen als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt.
Der ADFC unterstützt diese Initiative ausdrücklich und bitte
alle Radfahrer, sich an der Umfrage der Stadt zu beteiligen. Großes
Interesse drückt auch einen großen Bedarf für das Thema
Radfahren in Nienburg aus, meinen wir vom ADFC.
Hier können Sie teilnehmen: www.nienburg.de/fahrradstrasse