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Webmitteilung vom 24. April 2020

 

Die neue StVO: Das hat sich geändert

In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle Sicherheit und Komfort für Radfahrende deutlich zu erhöhen. Mehr ...

 

Webmitteilung vom 12. Juni 2018

Sicherheitsaktion zu Mindestabständen beim Überholen von Radfahrern -
1,5 m sind Pflicht

Der Fahrrad- und Fahrzeugverkehr nimmt auch in Nienburg, der Stadt und dem Landkreis, deutlich zu. Zu Kernzeiten ist auf dem Berliner Ring, der Ziegelkampstraße, der Verdener Landstraße und am Nordring z.T. mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Umso lästiger wirkt es deshalb auf manchen Autofahrer, wenn zunehmend auch Fahrradverkehr, besonders auch die verbreiteten Pedelecs, die Fahrbahnen vereinnahmen. „Ruhe und Gelassenheit sollten dann hier Tugenden sein“, meint Berthold Vahlsing, Sprecher des ADFC in Nienburg.

„ Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmern mit unterschiedlicher Geschwindigkeit gibt es immer wieder beim Überholen“, schreibt der ADFC. Mit einer Informationskampagne will er deshalb um Verständnis werben und zugleich über die Probleme bei Überholvorgängen Kraftfahrzeug – Fahrrad hinweisen. Die Straßenverkehrsordnung wurde zu diesem Thema ergänzt. Dort heißt es jetzt, dass der Überholende sich so verhalten muss, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Dabei muss er beim Überholen einen „ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern“ einhalten (§5 Abs.4 StVO). „Er darf den Überholten nicht behindern“, heißt es dort weiter. Die Abstände beim Überholvorgang wurden von der Rechtsprechung präzisiert. Innerörtlich hat ein Kraftfahrer einen Abstand von mindestens 1,5m zu Radfahrer einzuhalten. Wird ein Kind auf dem Rad mitgenommen, erhöht sich der Mindestabstand auf 2m. Für Landstraßen gibt ebenfalls ein Mindestabstand von 2m. Dabei gilt als Abstand die äußere Kante vom Fahrradlenker bis zum Spiegel des Fahrzeugs.


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Die Informationskampagne zu Mindestabständen bei Überholvorgängen wird unterstützt von Ingo Hartmann, Verkehrsbehörde des Landkreises (von rechts), Werner Müller, Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg und Verkehrswacht, Ulrich Kohlhoff, ADFC, Udo Werfelmann, Fahrschullehrerverband sowie Berthold Vahlsing vom ADFC.

„ Bei unseren Straßenbreiten muss der Autofahrer schon die Fahrbahn wechseln, wenn er einen Fahrradfahrer gefahrlos überholen möchte“, äußert Vahlsing vom ADFC. „Bei einem Abstand des Radfahrers zur Fahrbahnkante von 1m reicht die Fahrbahnbreite einfach nicht aus.“ Unterschreitung der Mindestabstände beim Überholvorgang kann zu unangenehmen Schrecksekunden bei Radfahrer oder zu einer der Sogwirkung besonders bei größeren Fahrzeugen kommen. Als Folgen sind unkontrollierte Fahrbewegungen und/oder Stürze möglich. „Unterbleiben sollte auf jeden Fall die Disziplinierung von Fahrradfahrern durch enges Überholen mit dem Fahrzeug“, unterstreicht der Vereinssprecher. Im Schadensfall könne das böse für alle Beteiligten ausgehen.

Von erfahrenen Radfahrern wird man an Parkstreifen einen erhöhten Abstand zu haltenden Fahrzeugen beobachten können. Grund ist ein mögliches Öffnen von Fahrzeugtüren ohne Rücksicht auf den Nachfolgenden Verkehr. Sogenannte Dooring-Unfälle werden auch in der Nienburger Unfallstatistik immer wieder ausgewiesen. Bei Überholvorgängen sind auch diese erweiterten Randabstände vom Überholenden mit zu beachten.

Dem Fahrradfahrer empfiehlt der Kontaktbeamte der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Herr Müller, auf der Straße „sich den ausreichenden Verkehrsraum“ zu nehmen und "nicht defensiv" zu fahren. Als Richtschnur gibt der ADFC ca. 1m vom Straßenrand an. Jemand mit Einkauftaschen am Rad solle sich nicht zu nah an oder gar in der Gosse bewegen. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer würden dann zu riskanten Überholmanöver auch bei Gegenverkehr animiert, so der Beamte.

Für die Informationsaktion konnte der ADFC den regionalen Fahrschullehrerverband vertreten durch Herrn Udo Werfelmann gewinnen. Die Mitgliedsfahrschulen mit ihren Fahrlehrern unterstützen die Sicherheitskampagne. Ebenfalls dabei ist die Polizeiinspektion Nienburg, die mit Info-Button an privaten Fahrzeugen die Bedeutung der Maßnahme unterstreicht. Weiterhin unterstützen die Verkehrswacht, die Stadt Nienburg, der Landkreis Nienburg und die Fördermitglieder des ADFC, die Fahrradhändler in Nienburg, Pennigsehl und Stolzenau sowie die Mittelwesertouristik die Maßnahme.

Für die Informationsaktion hat der ADFC verschiedene Aufkleber und Magnetfolien für Fahrzeuge entwickelt. Im Rahmen der Aktion stellt der Verband Verkehrsteilnehmern, die auf den Mindestüberholabstand bei Fahrradfahrern hinweisen wollen, diese Info-Folien zur Verfügung. Anfragen dazu können an info@adfc-nienburg.de gerichtet werden.


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Webmitteilung vom 02. November 2016

Dreispurig geht nicht
Sicherheitsabstand beim Überholen beachten

„Abstand halten beim Überholen“, fordert Berthold Vahlsing von Radfahrern und Autofahren. „Radfahrer auf der Straße leben sonst gefährlich.“ Ohne Knautschzone kann es bei Stürzen schnell zu erheblichen Verletzungen kommen. Die Unfallstatistik der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg belegt das.


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Reinhold Brager hier auf der Fahrbahn der Ziegelkampstraße (keine Benutzungspflicht der Hochbordanlage). Der Überholabstand des Fahrzeuges ist hier etwas knapp..

Bei der Nutzung der Fahrbahn durch den Radfahrer gilt für ihn grundsätzlich nach Straßenverkehrsordnung (StVO) das Rechtsfahrgebot. „Der Radfahrer sollte sich am rechten Fahrbahnrand für den Autofahrer aber nicht unsichtbar machen“, meint der Verkehrssprecher. „Zu weit rechts fahren lädt zum Überholen ein, auch bei Gegenverkehr, - Das passt schon noch- .“ Dabei hat die Rechtsprechung sich zu Überholabständen sehr deutlich festgelegt. Im innerstädtischen Verkehr ist bei Überholvorgang Auto/Fahrrad ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Fährt auf dem Fahrrad ein Kind mit, erweitert sich der Mindestabstand auf 2 m. Gemessen wird ab Ellenbogen des Radfahrers. „Damit ist bei den meisten innerörtlichen Straßen ein Fahrbahnwechsel für den Überholenden zwingend notwendig“, schreibt der ADFC. „Für ein dreispuriges Überholen bei Gegenverkehr reichen die Abstände einfach nicht aus.“

„Der Radfahrer kann zu seiner eigenen Sicherheit beitragen“, führt der Verband aus. „Lösen Sie sich vom rechten Fahrbahnrand.“ Als Abstand von der rechten Fahrbahnseite wird ca. 1m empfohlen, bei rechtsparkenden Fahrzeugen auf einem Parkstreifen eher 1,5 m, weil mit öffnenden Fahrzeugtüren gerechnet werden muss.

„Für den Autofahrer ist es nicht immer ganz einfach, den deutlich langsameren Radfahrer vor der Nase auszuhalten“, äußert der Vereinssprecher. „Die Regelungen für ein gemeinsames Miteinander auf der Straße sind jedoch recht eindeutig“. Nach der StVO (§5 Abs.4) muss der Überholende einen ‚ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern‘ einhalten. ‚Er darf den Überholten nicht behindern.‘ Weiter heißt es: Ein Überholender verstößt schon dann gegen die Verordnung, wenn er beispielsweise durch dichtes Auffahren oder durch Signalzeichen (hupen) den Radfahrer erschreckt und dadurch Fehlreaktionen provoziert. Demgegenüber steht der Radfahrer in der Pflicht, dem schnelleren Verkehrsmittel einen Überholvorgang angemessen zu ermöglichen (§5 Abs.6 StVO). „Dazu muss er aber nicht alle 100m am rechten Fahrbahnrad anhalten“, so Vahlsing vom ADFC.

Auch beim Überholen Radfahrer/Radfahrer sind Abstände einzuhalten, allerdings aufgrund der minderen Geschwindigkeit geringere als die oben gennannten. Die Richter gehen hier von kleinerer Gefahrenlage aus. Die Gefährdung des Überholten ist aber auch hier auszuschließen. Bei nicht ausreichenden Radwegbreiten heißt es hier im Zweifelsfall für den schnelleren Radfahrer, warten! Durch Klingeln kann ggf. ein Überholvorgang angezeigt werden.

Die Nichteinhaltung notwendiger Abstände oder das Erschrecken von Verkehrsteilnehmern kann, auch wenn kein Unfall geschehen ist, als Gefährdung des Straßenverkehrs oder als Nötigung in der Rechtsprechung gewertet werden. – „Gemeinsames und rücksichtsvolles Miteinander bringt alles Verkehrsteilnehmer schneller und sicherer an ihr Ziel“, schreibt der Verband abschließend.

Zur Grafik:
Dreispurig passt nicht. Für einen Überholvorgang ist auch bei Radfahrern i.d.R. ein Fahrbahnwechsel notwendig.


 

 

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