Webmitteilung vom 24. April 2020
Neue StVO tritt am 28. April in Kraft
Am 28. April tritt die neue Straßenverkehrsordnung endlich in
Kraft, am 27. April erscheint sie im Bundesgesetzblatt. Mit der Novelle
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium,
Verbesserungen für den Radverkehr erreicht und das Radfahren sicherer
gemacht werden. Der ADFC hatte im Vorfeld kräftig gearbeitet,
um mit einem eigenen Gesetzentwurf möglichst viele und weitreichende
Verbesserungen für Radfahrende zu erreichen. Das Ministerium folgte
dem ADFC-Entwurf in weiten Teilen. Auf adfc.de findest du eine Auflistung
der konkreten Änderungen für Autofahrende (bezogen auf den
Radverkehr) und Radfahrende
Pressemitteilung
ADFC-Expertentipps Die neue StVO: Das hat sich geändert
Berlin, 16. März 2020 011/20 In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen,
durch die Novelle Sicherheit und Komfort für Radfahrende deutlich
zu erhöhen. Nach Einschätzung des Fahrradclubs ADFC ist das
zum Teil gelungen, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts
steht allerdings noch aus.
ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Wir
haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen gewünscht,
Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen.
Auch muss es ohne große Hürden möglich sein, Fahrradstraßen
oder geschützte Radfahrstreifen einzurichten, um Lücken im
Radverkehrsnetz zu schließen. Mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ hat
der ADFC hier viele wichtige Vorschläge gemacht. Wir nehmen Minister
Scheuer beim Wort, dass er die Leitideen hieraus bei der angekündigten
Reform des Straßenverkehrsgesetzes auch tatsächlich umsetzt.“
Das ändert
sich für Autofahrende – in Bezug auf den Radverkehr
Mindestüberholabstand
1,50 m ist Pflicht
Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens
1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind
es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen,
steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt
nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrende
auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen
oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“)
unterwegs sind. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot
an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die
meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne
zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.
Radwege zuparken wird teurer
Für das Parken auf Geh- und Radwegen
gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder
von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals
gibt es für
Parkverstöße mit Behinderung zusätzlich einen Punkt
in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer,
beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen.
Weil das Zuparken von Radwegen ein gefährliches Massenphänomen
ist, fordert der ADFC eine deutlich höhere Kontrolldichte der
Behörden
bis hin zur Bereitschaft, behindernde Falschparker konsequent abschleppen
zu lassen.
Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufreißen wird
teurer
Wenn Autofahrende ohne Schulterblick abbiegen oder die Tür
aufreißen, kann das für Radfahrende tödlich enden.
Deshalb werden die Bußgelder deutlich erhöht. Wer als
Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet,
muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro
rechnen – und
einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet
und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt
ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
Halten auf „Schutzstreifen“ ist
verboten
Bisher durften Kraftfahrzeuge auf sogenannten „Schutzstreifen“ bis
zu drei Minuten halten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für
den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol. Das Halten
auf diesen Streifen ist mit der neuen StVO jetzt verboten.
Schrittgeschwindigkeit
beim Abbiegen für Lkw
Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen
Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit
rechts abbiegen. Das Schritttempo von 4 bis 7 km/h gibt dem Lkw-Führenden
mehr Zeit, die Abbiegesituation zu überblicken. Das Bußgeld
für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt
im Fahreignungsregister. Der ADFC hat sich für diese Regelung
stark gemacht, weil Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw häufig
sind und besonders schwere Folgen haben.
Das ändert sich für
Radfahrende
Nebeneinanderfahren ist erlaubt
Mit der StVO-Novelle
ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander
mit dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch zwar nicht
behindert werden, aber solange genug Platz zum Überholen ist,
ist keine Behinderung gegeben. Bislang lautete die Grundregel: Mit
Fahrrädern
muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Grünpfeil für
den Radverkehr
Mit der neuen StVO kommt als neues Verkehrszeichen
der Grünpfeil für den Radverkehr. Es erlaubt das Rechtsabbiegen
bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Entsprechende
Verkehrszeichen sind bereits in Frankreich, Belgien und den Niederlanden
zur Beschleunigung des Radverkehrs erfolgreich im Einsatz, dort sogar
ohne Anhaltepflicht. Der schon bekannte Grünpfeil für den
Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg, stellt die
neue StVO klar.
Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad
mitfahren
Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre
im Lastenrad mitgenommen werden. Ab sofort dürfen auch Menschen
jenseits des Kinderalters auf Fahrrädern
mitgenommen werden, die zur Personenbeförderung gebaut und entsprechend
eingerichtet sind.
Gehwegradeln wird teuer
Zum Schutz von Fußgängern
wird das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen
von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht. Der ADFC weist
seit Langem darauf hin, dass das Radfahren auf Gehwegen rücksichtslos
und gefährlich ist. Gleichzeitig bekräftigt er die Forderung
nach durchgängigen Qualitätsradwegenetzen, denn wenn Radfahrende
auf Gehwege ausweichen, ist das oft auf fehlende oder schlechte Radinfrastruktur
zurückzuführen.
Neue Verkehrszeichen
Fahrradzone – hier
haben Radfahrende Vorrang
Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können
größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen
eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen
höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden
zurückbleiben.
Radschnellweg – hier geht es zügig und sicher voran
Das
neue Verkehrszeichen kennzeichnet den Beginn und Verlauf von Radschnellwegen,
wie sie in vielen Metropolregionen derzeit geplant und gebaut werden.
Radschnellwege sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte
und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten. Auf Radschnellwegen
können
auch längere Strecken zügig und sicher zurückgelegt
werden, beispielsweise von Pendlern.
Lastenrad – die neue Art
des Transports
Mit dem neuen Zusatzzeichen „Lastenfahrrad“ können
extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für
Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
Haifischzähne – hier
müssen Autos abbremsen
Wer oft in den Niederlanden unterwegs
ist, kennt sie schon: die „Haifischzähne“. Diese
an Einmündungen
auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende
Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs.
Mit der neuen StVO können sie auch in Deutschland eingesetzt
werden.
Hinweis für Redaktionen: Diese Pressemitteilung sowie Symbolfotos
zur StVO und Abbildungen neuer Verkehrszeichen finden Sie zum Download
in unserem Pressebereich. Über den ADFCDer Allgemeine Deutsche
Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 190.000 Mitgliedern die größte
Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland
und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht,
Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung
des Radverkehrs.
Der ADFC auf Twitter Facebook Instagram Youtube Hashtags: #MehrPlatzFürsRad,
#GuteStraßenFürAlle Kontakt Stephanie Krone Pressesprecherin
ADFC-Bundesverband Mohrenstraße 69, 10117 Berlin Telefon: 030-209
14 98-65 Telefax: 030-209 14 98-55 E-Mail: presse@adfc.deTwitter: @FrauKrone
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