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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 15. Dezember 2016 Fahrräder auf der Straße Fahrradfahrer auf der Straße sieht man auch in Nienburg zunehmend häufiger.
Selbst wenn Radwegen vorhanden sind, wechseln sie häufig auf die Fahrbahn. „Autofahrer
fühlen sich durch das Verhalten beeinträchtig und belästigt
und reagieren manchmal recht ungehalten“, so Berthold Vahlsing vom örtlichen
Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). An Straßen mit Radwegen auf
Hochbordanlagen sei das Verhalten des Radfahrers nicht immer verständlich.
In Nienburg sind u.a. die
Die gefühlte Behinderung sei bedingt durch die unterschiedlichen Fahrzeug-/Fahrradgeschwindigkeiten, formuliert der ADFC. Für den Fahrzeugverkehr gelte in der Ziegelkampstraße in Teilen Tempo 50, sonst nur 30 km/h, in der Marienstraße oder der Buermende seien 30 km/h vorgesehen. Der Geschwindigkeitsunterschied läge damit bei 25 km/h im Bereich mit Tempo 50 bzw. 5 km/h bei Tempo 30. Zugrunde gelegt wurde vom ADFC die Geschwindigkeit von Pedelecs mit bis zu 25 km/h. Die Differenzgeschwindigkeit beider Verkehrsteilnehmer sei damit zumindest in Dreißiger-Zonen recht gering, in Bereichen mit Tempo 50 mit erheblichem Einmündungsverkehr auf Parkplätze und Busverkehr mit Haltezonen auf der Fahrbahn ebenfalls. Trotzdem tue sich mancher Autofahrer schwer damit, hinter einem Fahrradfahrer her zu fahren. „Gerade in letzter Zeit haben wir wieder vermehrt Klagen über aggressive Reaktionen erhalten,“ so der Vereinssprecher. „Mit Hupen, intensivem Handzeicheneinsatz, dichtem Auffahren oder knappem Überholen versuchen einige Verkehrsteilnehmer ihrem vermeintlichen Erziehungsauftrag gegenüber Radfahrern nachkommen.“ Das könne auch mal schief gehen, so der Verband. Wie ist nun die Rechtslage? Der ADFC verweist hier auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, dazu gehören auch Fahrräder. Fahrradfahrer sind allerdings verpflichtet, einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur dann fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert oder im Verband mit 16 Personen gefahren wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen besteht, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist (blaue Beschilderung mit Radfahrersymbol in verschiedenen Varianten). „In Nienburg sind diese Schilder vielerorts abgebaut“, so der Fahrradverband. An der Buermende, an der Stadtgrenze, der Ziegelkampstraße, am Exerzierplatz, z.T. auch an der Hannoverschen Straße können Radfahrer wählen, ob sie die Fahrbahn oder die Radverkehrsanlage nutzt wollen. In verschiedenen Berichten hat der ADFC ausdrücklich die Nutzung der Straße empfohlen. „Gerade an Verkehrswegen mit vielen Einmündungen zu Einkaufsmärkten, Parkplätzen oder Wohnstraßen ist es für den Fahrradfahrer sicherer die Fahrbahn zu benutzen als die Hochbordanlage“, meint Vahlsing weiter. Er würde vom motorisierten Verkehr auf der Straße besser wahrgenommen, als auf dem separaten Radweg, so der Vereinssprecher und verweist auf eine Untersuchung der Versicherungswirtschaft. „Aus eigener Erfahrung an der Ziegelkampstraße kann ich das nur unterstreichen.“ Den Radfahrern gehe es nicht darum, jemanden zu behindern, meint der Wortführer. „Auch sie wollen nur schnell an ihr Ziel kommen.“ Die Radwege auf Hochbordanlagen seien häufig marode, schlecht geführt, mit Mülltonnen oder anders zugestellt. Fahrzeuge würden an Einkaufmärkten häufig unachtsam einmünden und den Fahrradfahrer zum Halten zwingen. Die Nutzung der Straße sei damit durchaus nachvollziehbar und nach der Straßenverkehrsordnung auch rechtens. In Oldenburg oder Münster sei Fahrradverkehr auf der Straße normal, in Nienburg für den Autofahrer noch etwas ungewohnt, selbst in Zonen mit Tempo 30. Die Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer wird im Bußgeldkatalog
gelistet, unberechtigtes Hupen ab 10 €, enges Überholen ab 30€,
dichtes Auffahren ab 35 EUR, Beleidigungen ab 200 €. Kommt es zu einem
Sturz des Fahrradfahrers, auch ohne direkten Fahrzeugkontakt, liegen die Gelder
deutlich höher, hinzu kommen zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten.
Der ADFC – Experte erinnert an den ersten Satz der StVO, die Teilnahme
am Straßenverkehr erfordert gegenseitige Rücksicht. „Mit diesem
Leitgedanken und einer gewissen Gelassenheit sollten alle schnell und sicher
an ihr Ziel kommen“, meint Berthold Vahlsing abschließend. Zum Foto
In verschiedenen Leserbriefen / Äußerungen
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