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Webmitteilung vom 20. September 2017

Stolzenau – neuer Schutzstreifen auf der L351

Mit dem Abschluss der Sanierung der Fahrbahnoberfläche der L351 in Stolzenau, Ortsdurchfahrt, wurde für Radfahrer ein Schutzstreifen installiert. Wir halten das für gut. Da Fahren auf der Fahrbahn wird in verschiedenen Untersuchungen als sicher angesehen als das auf der Hochbordanlage. In der Regel treten Abbiegekonflikte zwischen Fahrradfahrer und Autofahrer deutlich weniger auf, wenn die Fahrbahn genutzt wird. Der Schutzstreifen soll diesen Sachverhalt unterstreichen.

Vorzug: Fahrzeughalter erkennen auf Anhieb, dass mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu rechnen ist.

Nachteil: Seitenabstände werden beim Überholen häufig nicht eingehalten. Der Autofahrer orientiert sich fälschlicherweise an der Markierung des Schutzstreifens. Der Abstand sollte aber nach wie vor wenigstens 1,5m von der Lenkerkante aus betragen.

Weiteres Problem in Stolzenau: Man hat die Schutzstreifenbreite auf das Mindestmaß von 1,25m beschränkt. Standard wäre 1,5m. Bei eineinhalb Meter traut man sich eher auf die Fahrbahn als bei der schmaleren Variante. Die Flächen hätten die Breite hergegeben. Schade, dass man sich hier nicht mit uns abgestimmt hat. –

In einer „Nachbetrachtung“ haben wir die Verantwortlichen auf den Nachteil dieses schmalen Streifens hingewiesen. Die Politik wurde ebenfalls informiert.

Unverständlich ist diese Lösung auch, weil ein Teilabschnitt auch von Radwanderern des Weserradweges genutzt wird. Mit Gepäck ist das nun wirklich kein Spaß.

Wer sich wundert: Gemessen wird die Breite inklusiv Rinne und Breite des Markierungsstreifens.


Manchmal hört der Schutzstreifen auf. Der Radfahrer solle aber trotzdem auf der Fahrbahn weiterfahren. Die Unterbrechnung entsteht durch die Engstelle (Querungshilfe). Hier ist Mischverkehr vorgesehen.

 

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