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Webmitteilung vom 04. Dezember 2018

Kein 1,75m-Schutzstreifen an der Verdener Landstraße

Nach unterschiedlichen Darstellungen der Ergebnisse im Bauausschuss der Stadt Nienburg gibt nun Klarheit bei der Planung. Vorgesehen ist jetzt ein beidseitiger Schutzstreifen von 1,5m (bisherige Planung: 1,25m).

Dazu ein Auszug unserer Schreiben an die Stadt und die politisch Verantwortlichen:

Zur Sachlage:
In der vorgelegten Planung war lediglich ein Schutzstreifen von 1,25m vorgesehen. Aufgrund des Verkehrsaufkommens und des berechtigten Sicherheitsbedürfnisses der Fahrradfahrer ... halten wir dieses Mindestmaß für nicht ausreichend. Darüber hatten wir ... in einer Mail ... informiert.

In der Sitzung wurde dem Breitenmaß von 1,25m die angrenzende Pendelrinne von 0,5m hinzugerechnet. Nach den geltenden Vorschriften ist das allerdings nicht möglich. Eine Pendelrinne wird als gefährdender Streifen für Fahrradfahrer angesehen, der nicht befahrbar ist und zu dem der Nutzer einen Abstand einhalten sollte. Dieser Abstand ist nach den Vorgaben dem Schutzstreifen zusätzlich zuzuschlagen. Die Stadtverwaltung und der Planer haben diese Sichtweise inzwischen bestätigt. ...
Für die Entwässerung der Fahrbahn ist geplante Pendelrinne jedoch unerlässlich.

In mehreren Gesprächen mit der Stadtverwaltung haben wir über verschieden Varianten gesprochen. Vorgesehen werden soll jetzt ein Schutzstreifen von 1,5m, zulasten der Fahrbahn und damit leider 25 cm weniger als beschlossen.

Wir halten diese Breite bei dem vorhandenen Verkehrsaufkommen gerade noch für tragbar, wenn ergänzende Maßnahmen vorgesehen werden. Empfehlen möchten wir eine durchgehende besondere Einfärbung des Fahrradstreifens (Rotmarkierung oder Blaumarkierung, siehe Anlagefotos) zur deutlichen Abgrenzung von der Fahrbahn. Überlegenswert wäre auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens mit einer angrenzenden, durchgezogenen weißen Linie zur Fahrbahn. Wir würden solche Updates begrüßen.

Nach dem Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird für einen Radfahrstreifen eine Standartbreite von 1,85m angegeben, bei einem Mindestwert von 1,5m. ... Ein Radfahrstreifen stellt eine deutlichere Abgrenzung zur Fahrbahn her als ein Schutzstreifen.

Unterstützen ließe sich die das Bedürfnis nach Sicherheit der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn durch die Anordnung von Tempo 30 zwischen dem Nordringkreisverkehr und der geplanten Anlage an der Gabel Celler Straße/Verdener Landstraße. Das jetzt vorgestellte Lärmgutachten der Stadt Nienburg regt diese Maßnahme ebenfalls dringend an.

Gern sind wir zu Gesprächen bereit.

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Vahlsing

 

Webmitteilung vom 21. November 2018

Ausbau Verdener Landstraße

Über die Breite des Schutzstreifens beim Ausbau der Verdener Landstraße vor dem E-Center gab es in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses Irritationen. Der Planer hatte einen beidseitigen Schutzstreifen von 1,25m mit einer angrenzenden Pendelrinne von 50cm vorgesehen, die Ursprungsplanung lag bei 1,5m inkl. befahrbarer Rinne.

Im Vorfeld hatten wir Mitglieder des Bauausschusses über die unserer Ansicht nach zu geringe Schutzstreifenbreite hingewiesen. (Deshalb die Diskussion.) Das Mindestmaß für Schutzstreifen bei eingeschränkten Fahrbahnbreiten beträgt 1,25m, die Standartbreite wird mit 1,5m angegeben (jeweils inkl. befahrbarer Rinne), breiter ist natürlich auch sicherer.

Beschlossen wurde von den Ratsmitgliedern die vorliegende Planung. Genannt wurde 1,75m für den Schutzstreifen auf beiden Seiten für den Fahrradverkehr (1,25m Schutzstreifen zuzüglich Pendel-Rinne 0,5m). Wir sehen bei dieser Rechnung Probleme. Weitere Informationen zum Thema am nächsten Infoabend.

 

Angeregt haben wir, auch die Alternative - Radfahrstreifen - für den Abschnitt zu betrachten. Wir bleiben mit den Zuständigen im Gespräch.

 


In eigener Sache:
Wir danken allen Beteiligten, insbesondere vom ADFC Diepholz, die uns schnell und umfassend über die Sachverhalte informiert haben.

 

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