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Webmitteilung vom 29. Mai 2026

Fahren auf der richtigen Seite – Gefährdungen vermeiden – Plage mit Geisterfahrern

Geisterfahrer gibt es auch auf ´Radwegen. Es geht um Radfahrende, die Fuß- oder Radwege in der falschen Richtung nutzen. Die Gefährdungen sind erheblich. Falschfahrende sind an mehr als jedem zehnten Radunfall beteiligt.

Die Gefahr liegt an dem unerwarteten Auftreten der Verkehrssituation für andere Verkehrsteilnehmer. Kommt ein Radfahrer einem anderen auf der falschen Seite entgegen, gibt es leicht Probleme beim Ausweichen. Faschfahrer entscheiden häufig erst im letzten Augenblick, ob sie nach rechts oder links ausweichen. Schreckmomente sind besonders bei den hohen Pedelecgeschwindigkeiten vorprogrammiert. Auch Autofahrerende erwarten i.d.R. keinen linksseitigen Radverkehr. An Einmündungen kommt es deshalb immer wieder zu Konflikten.

Mit einer gemeinsamen Aktion appellieren die Stadt Nienburg, die Polizei, die Verkehrswacht und der ADFC deshalb an Radfahrende das Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen einzuhalten. Für alle Beteiligten ist die Teilnahme am Verkehr sehr viel entspannter ohne Falschfahrer. Als ergänzende Maßnahme brachten Polizei, Stadt und ADFC jetzt Piktogramme auf Radwegen auf, die Geisterfahrer bewegen sollen, die Fahrbahnseite zu wechseln, um damit Unfälle zu vermeiden.

Die Beteiligten bemühen sich für zukünftige Aktionen um eine eigene Schablone, um zukünftig im Bedarfsfall schneller reagieren zu können.
Dafür wird eine ein Betrieb gesucht, der aus einem Metallblech einen Schriftzug mit Geisterfahrersymbol kostengünstig auslasern kann. Informationen gern an info@adfc-nienburg.de.

Weitere Informationen
Ursachen für Geisterfahrten, die zum Falschfahren verleitet:
- Häufigste Gründe sind die Bequemlichkeit. Der Radfahrende möchte Umwege vermeiden.
- Aber auch schlecht geplante Infrastruktur kann zu unerwartetem Linksverkehr führen. In Nienburg ist ein Beispiel dafür die Hannoversche Straße: Radfahrende werden vom Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn nicht gern gesehen. Enges Überholen oder auch Hupen kommen vor. Radfahrende fühlen sich auf Hochbordanlagen sicherer. In Richtung Langendamm ist der rechte Fußweg unattraktiv (unübersichtlich, Schrittgeschwindigkeit). Radler weichen deshalb gern auf den linksseitigen Radweg (verkehrswidrig) aus. Geeignete Maßnahmen auf der Fahrbahn könnten hier Abhilfe schaffen.
Kontrollen: Falschfahren wird mit Verwarnungsgeldern belegt, meist zwischen 15 € und 35 €.

Grundsätzliches:
Es gilt für Radfahrende das Rechtsfahrgebot. Der Radweg auf der rechten Seite ist zu benutzen.
Beschilderung beachten: Die Gebotsbeschilderung, weißes Rad auf blauem runden Schild gibt die Pflicht der Benutzung an. Bei „Radfahrer frei“ wird der Radfahrende auf einem Fußweg geduldet und muss entsprechende Vorsicht walten lassen. „Radfahrer frei“ ist auch auf linksseitigen Radwegen möglich. Auch hier vorsichtig fahren (in Nienburg Beispiel Verdener Landstraße).
Baulich Radwege ohne Beschilderung können, müssen aber nicht benutzt werden (in Nienburg Beispiel Ziegelkampstraße, Hannoversche Straße).

 

 


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