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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 27. Juni 2025 Fahrradcodierung in Eystrup am 12.Juli 2025 Dem Diebstahl entgegenwirken im Rahmen des Bauern- und Kunsthandwerkermarktes. Weniger Diebstähle, aber höhere Schadenskosten verzeichnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beim Diebstahl von Fahrrädern. Entwendet werden zunehmend teure Fahrräder, bevorzugt Pedelecs. Die Polizei weist in der Statistik für 2023 rund 264.000 gestohlene Fahrräder aus, einen leichten Rückgang um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Dunkelziffer der Diebstähle dürfte allerdings höher sein, weil viele Entwendungen nicht angezeigt würden, schreibt der Verband. Begünstigte Orte für Diebstähle sind nach wir vor Bahnhöfe und größere Festveranstaltungen wie Jahrmärkte, Schützen- oder Stadtfeste. „Wie empfehlen das Fahrrad mit einem ordentlichen Schloss an einem sicheren Stellplatz anzuschließen“, so Eberhart Marx vom Codierteam des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). „Bei Pedelecs sollte auch der Akku gesichert werden.“ Ergänzend empfiehlt der ADFC-Sprecher die Registrierung des Fahrrades, bei Pedelecs auch des Akkus. Die sichtbare Codierung schrecke manchen Gelegenheitslangfinger schon noch ab, weil sich die Eigentumsverhältnisse schnell überprüfen ließen. Der ADFC arbeitet mit der Klebecodierung. Dabei wird ein Grundaufkleber von einer Spezialfolie überdeckt. Der Rahmen des Fahrrades wird so nicht beeinträchtigt. Das Team des ADFC bietet am 12.Juli 2025 einen weiteren Fahrradcodiertermin in Eystrup im Rahmen des Bauern- und Handwerkermarkts auf dem Gelände der Senffabrik Lehman von 10 bis 12:30 Uhr an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vorgelegt werden müssen der Rechnungsbeleg für das Fahrrad und der Personalausweis. Die Kosten betragen 10 EUR, mit Akku zuzüglich 2 EUR. Für ADFC-Mitglieder ist die Registrierung kostenfrei. Der Codierbeleg kann bereits vorab von der Seite www.adfc-nienburg.de/code heruntergeladen und die Angaben zum Fahrrad eingetragen werden. „Wir arbeiten mit einem bundesweit einheitlichen Schlüsselnummernsystem der Kommunen“, erläutert Marx. „Damit ist auch nach einigen Jahren die Nachverfolgung im Schadensfall möglich.“ Das Verfahren sei von den Innenministern der Länder empfohlen und den Polizeidienststellen und Fundämtern bekannt.
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