Kappel und Lange Fahrradwerkstatt Wunder
   | Startseite | Über uns | Kontakt | Mitglieder |
Aktuelles
Termine Radtouren
Weserradweg
Tourenvorschläge
Berichte
Presseinformation
Fotogalerie
Weser- / Allerfähren
Fahrradnavigation
Fahrrad - Links
Fördermitglieder

© www.adfc-
nienburg.de
Presse
Sie sind hier: Startseite / Presseinformation
Webmitteilung vom 16. März 2026

Gefährdung Hannoversche Straße Nienburg/Weser

Ein Fahrradunfall weist erneut auf die Verkehrsgefährdungen für Radfahrende auf der hannoverschen Straße hin. Nicht die Fahrbahn ist das Problem, sondern die Nebenanlagen. Die Radfahrenden in Richtung Langendamm nutzen meist den Fußweg. Der ist zwar freigegeben für den Fahrradverkehr, hat aber seine Tücken. Schmerzliche Erfahrungen hat ein Radfahrfahrender in Richtung Langendamm in der vergangenen Woche gemacht. Er war aufgrund von entgegenkommenden Fußgängern und einer Unachtsamkeit am einem der Verkehrsschilder „hängen“ geblieben. Mit Helm blieb der Kopf verschont, sonst aber kaum ein Körperteil. Schäden gab es natürlich auch am Fahrrad.

Mit der Stadt haben wir uns dazu ausgetauscht. Erfreulicherweise gab es sofort ein Handeln. Die Beschilderung (linkes Bild links) wurden an den rechten Fußwegrand versetzt (rechts Bild).

Wir haben uns für das schnelle Handeln der Stadt bedankt.

Im Unfallgeschehen der Polizei, die einzige Statistik zum Thema, erscheinen solche Unfälle nicht, weil sie nicht erfasst werden. Von einem Geschäftsinhaber hörte man, dass das Unfallgeschehen keine Ausnahme sei. Wir gehen ebenfalls von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Selbst Unfälle mit Verletzten werden in der Statistik nicht immer erfasst, wenn die Polizei nicht involviert war.

Unerfreulich bleibt, dass sich Radfahrende veranlasst sehen, den Fußweg in Richtung Langendamm (oder verkehrswidrig linksseitig den Radweg) zu nutzen. Die Fahrbahn erscheint vielen zu gefährlich. Autofahrende dulden Radfahrende eher nicht auf der Fahrbahn. Der Fußweg wird allerdings von vielen Fußgängern genutzt. Konflikte sind vorprogrammiert. Hinzu kommen eine Reihe von unübersichtlichen Einmündungen.

Wir sehen Politik, Verwaltung und auch die Polizei in der Pflicht, für ausreichend Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden zu sorgen. Dazu ein Auszug aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO):
Zu § 1, Grundregeln
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
Vision Zero wird also von der VwV-StVO ausdrücklich eingefordert.

Nachtrag: Der abgebildete Fußweg ist als Fußweg mit Radfahrer frei ausgeschildert.
(Mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Fußweg nach Langendamm, das muss man erst einmal schaffen!).

© ADFC-Nienburg | Kontakt | Impressum