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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 14. Oktober 2022 Jetzt Licht am Fahrrad prüfen Sehen und gesehen werden, darum geht es besonders für Fahrradfahrer in der dunklen Jahreszeit. „Auf dem Rad mag man die Fahrbahn in der Dämmerung noch sehen“, meint Ralf Schwittling vom örtlichen ADFC, „für den Fahrzeugverkehr ist man häufig aber schon unsichtbar.“ Die richtige Beleuchtung sei überlebenswichtig. Beim Licht am Fahrrad hat sich in den letzten Jahren viel getan: Nabendynamo, LED-Licht, Taglicht, Fernlicht, höhere Ausleuchtung der Fahrbahn, sicher auch bei Regenwetter bei kaum spürbarem Mehraufwand an Kraft. Moderne Beleuchtungsanlagen garantierten mehr Sicherheit. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung vor einigen Jahren sind Neuerungen bei der Beleuchtung für Fahrräder in die Richtlinie übernommen worden. Danach sind jetzt Tag- und Fernlicht vorn und das Rücklicht mit Bremslichtfunktion hinten erlaubt. Zwei Frontscheinwerfer und zwei Rücklichter sind ebenfalls zulässig, der zweite Rückstrahler entfällt. Batterie- oder Akkubeleuchtung muss am Tage nicht mehr mitgeführt werden. Bei Anhängern am 60 cm Breite ist eine rote Schlussleuchte Pflicht, ebenso Reflektoren, je nach Breite vorn und hinten und ab 1 m Breite eine Frontleuchte. Zugelassen sind ferner jetzt auch Blinkanlagen zur Richtungswechselanzeige für unübersichtliche breite Räder wie Trikes, nicht jedoch für normale Fahrräder. Zu beachten ist für den Fahrradfahrer, dass die Scheinwerfer den
Gegenverkehr nicht blenden dürfen. „Bei den neuen 150 LUX-Frontleuchten
kann das sonst schon unangenehm werden“, betont Schwittling.
Weitreichende Ausleuchtung der Fahrbahn bedeute allerdings auch mehr
Fahrsicherheit. Der hellste Bereich des Lichtkegels sollte etwa 10m
vor dem Fahrrad auf die Fahrbahn strahlen. Die örtlichen Fachgeschäfte
beraten bei der Einstellung in der Regel gern. „Wir empfehlen
jetzt mit Beginn der Herbstsaison die Beleuchtungsanlage sorgfältig
zu prüfen. Sind Sie unsicher, gehen sie zu ihrem Fahrradhändler“,
empfiehlt der Vorstandssprecher. „Fehlende oder beschädigte
Teile können dann gleich ausgetauscht werden.“
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