Webmitteilung vom 26. Juli 2019
Fahrradverkehr auf der Straße, dem Radweg, dem
Bürgersteig?
ADFC wirbt für mehr Verständnis
Ärger auf der Straße, Radfahrer und Autofahrer verstehen
sich nicht immer. Irritationen sind jeweils wechselseitig, je nachdem,
welches Fortbewegungsmittel der jeweilige Betrachter benutzt.
Radfahrer auf der Straße sind den Fahrzeuglenkern im Wege, besonders
wenn auf Nebenanlagen ein Fahrradweg angedeutet ist. „Es wird
als lästig empfunden, den vermeidlich unberechtigten Verkehrsteilnehmer überholen
zu müssen“ so Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen
Fahrrad-Club (ADFC) in Nienburg. Radfahrer sind genervt, wenn sie von
Autofahrern von der Straße gehupt / genötigt werden. Dabei
sind die Regeln recht einfach.
Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Fahrzeuge die Fahrbahn
benutzen müssen, dazu zählen Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge
und auch Fahrräder inklusiv Pedelecs. Fußgänger nutzen
den Fußweg. Sind abgesetzte Fahrradwege auf Nebenanlagen vorhanden
besteht eine Pflicht zur Benutzung, wenn dies ausdrücklich durch
die bekannten blauen Schilder mit Fahrradsymbol (Zeichen 237, 240 oder
241) angeordnet ist. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung
wurde bereits 1997 festgelegt, dass die Pflicht zur Nutzung eines Radweges
durch Fahrradfahrer an hohe Auflagen gebunden und nicht der Regelfall
ist. So ist beispielsweise in Nienburg für den Berliner Ring weitgehend
eine Radwegebenutzungspflicht für Fahrradfahrer angeordnet, für
die Ziegelkampstraße (ebenfalls in langen Abschnitten mit Radweg
auf einer Hochbordanlage), die Buermende, die Marienstraße aber
nicht. Fahrradfahrer nutzen hier die Fahrbahn, können aber auf
den baulichen Radweg ausweichen.
Gründe für die Abänderung der StVO war und ist ein erhöhtes
Unfallaufkommen von Fahrradfahrern auf Fahrradwegen. An Einmündungen
zu Einkaufmärkten, Ärztehäusern oder Parkplätzen
oder an Zufahrten zu Wohnstraßen kommt es nach den Unfallberichten
der Behörden gehäuft zu Unfällen, meist aufgrund von
Abbiegefehlern von Kraftfahrzeuglenkern (fehlender Schulterblick) zum
Nachteil von Radfahrern oder Fixierung der Aufmerksamkeit der Autofahrer
ausschließlich auf die Fahrbahn. Bei den Anordnungsbehörden
wird nach dem im Gesetz verankerten Grundsatz verfahren, dass nur bei
einer besonderen Gefährdungslage die Pflicht zur Benutzung eines
Radweges angeordnet werden kann. Für die Verkehrsteilnehmer ohne
Rundumschutz, den Fahrradfahren, soll damit die Verkehrssicherheit
verbessert und im Hinblick auf die vielfach maroden Nebenanlagen auch
die Fahrqualität gesteigert werden. Von den Fußwegen müssen
sich die Fahrradfahrer allerdings i.d.R. fern halten, es sei denn,
es ist „Radfahrer frei“ angeordnet. Dann ist auf Fußgänger
besonders Rücksicht zu nehmen. Für Kinder bis 10 Jahren und
deren Begleitung gelten Sonderregeln.
Gewöhnungsbedürftig ist für viele Verkehrsteilnehmer,
dass auch in den Ortsdurchfahrten der Fahrradverkehr zunehmend auf
der Straße vorgesehen ist. In Landesbergen, Liebenau, Hoya, Bücken,
Rehburg, Schweringen oder Nendorf sind die Hochbordanlagen ausdrücklich
für Fußgänger beschildert. „Radfahrer werden
auf den Bürgersteigen an den Landes- und Bundesstraßen mit ‚Radfahrer
frei‘ zwar geduldet, müssen aber besondere Rücksicht
nehmen“, unterstreicht der Sprecher des örtlichen ADFC.
Der sichere und schnelle Radler soll nach den Vorgaben der Verkehrsbehörde
in diesen Ortsdurchfahrten die Fahrbahn benutzen, was auf den Fußwegen
deutlich die Sicherheit verbessert und Konflikte an Einmündungen
mit ausfahrenden Fahrzeugen reduziert. „Verkehrsteilnehmer müssen
sich an diese Veränderung noch gewöhnen“, so Vahlsing.
Nach und nach wird die Verkehrsbehörde des Landkreises die Regelung
auf das gesamte Kreisgebiet ausdehnen.
Neu hinzu im Verkehrsgeschehen werden in den nächsten Monaten
vermehrt E-Scooter kommen. Auch diese neuen E-Tretroller sind auf die
Fahrbahn verbannt, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist. Der Autofahrer
muss sich also in nächster Zeit auf einiges einstellen, der Fahrradfahrer
ebenfalls.
Die StVO fordert in seinen Grundregeln „ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht.“ Weiter heißt es, „wer
am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird.“ „Wir wünschen
uns das von allen Verkehrsteilnehmern und versuchen deshalb immer wieder
um Verständnis zu werben und zu informieren“, so der ADFC-Sprecher. „Das
Abdrängen von Fahrzeugen / Fahrradfahren beim Überholen,
das Hupen mit dem Ziel Verkehrsteilnehmer von der Straße zu verweisen
kann schnell teuer werden, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt“,
schreibt der Verband weiter. Freundliches Miteinander sei immer noch
der beste Weg zum Ziel.
Zum Bild 1/2:
An der Ziegelkampstraße in Nienburg in Höhe Krankenhaus
ist die Fahrbahn gemeinsame Verkehrsfläche von Kraftfahrzeugen
und Fahrrädern. Radfahrer haben allerdings auch die Möglichkeit
den Radweg zu benutzen. Vorsicht ist dann an den Bushaltestellen und
Einmündungen geboten.
Ziegelkampstrasse_Fahrbahn_5-2019.jpg
Ziegelkampstrasse_Fahrbahn_5-2019_2.jpg
Die Zeichen 237, 240 und 241 werden Ihnen bei Bedarf als Vorlage vorliegen.
Bild 3
Beim Abbiegen werden Radfahrer auf dem Radweg wie hier an der Einmündung
zum Berliner Ring häufig übersehen.
abbiegefehler_ziegelkampstrasse_5-2019.jpg