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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 26. April 2020 Abstände beim Fahrradfahren Nach aktuellen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass die üblichen Mindestabstände von 1,5m beim Fahrradfahren nicht ausreichend sind. Aufgrund von Verwirbelungen im Windschatten wird empfohlen zum vorderen Radfahrer einen Abstand von 20m einzuhalten. Im Begegnungsverkehr geht man davon aus, dass 1,5m ausreichen. Auf Zweirichtungsradwegen ist das bei uns kaum einzuhalten, ein Überholvorgang ist damit ebenfalls kaum möglich. - Also Ruhe bewahren und Abstand halten. Wegen der Problematik der Zweirichtungsradwege haben wir mit den Verkehrsbehörden Kontakt aufgenommen. In der SZ der vergangenen Woche wurde von Untersuchungen in Belgien
und den Niederlanden dazu berichtet. Man hatte Tests in einem Windkanal
durchgeführt
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