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Webmitteilung vom 15. September 2020,

ADFC unzufrieden mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Münchehagen
Fahrradverkehr vernachlässigt – Note mangelhaft vom ADFC

Nicht ausreichend berücksichtigt sieht der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) den Fahrradverkehr bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Münchehagen im Verlauf der B441. Bereits im Frühjahr waren die Baumaßnahmen beendet worden. Seitdem rollt der Verkehr, nahezu ausschließlich der Kraftfahrzeugverkehr, schreibt der ADFC. „Bei der Planung und Ausführung hat man den Fahrradverkehr offensichtlich schlicht weg vergessen“, meint Berthold Vahlsing, Sprecher des Fahrradverbandes. Der Fahrradverkehr solle auf der Fahrbahn stattfinden, hätte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angegeben. Dem hat sich die Verkehrsbehörde des Landkreises angeschlossen. Ergänzend hieß es, die Nebenanlagen seien für den Radfahrer freigegeben.


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Die Fahrbahn ist nur etwas für mutige Radler. Es fehlt hier eine Schutzstreifenmarkierung zur Unterstützung.

„Wir sehen das etwas anders“, unterstreicht der Vereinssprecher. Wer bei einer kompletten Neusanierung einer Ortsdurchfahrt mit Nebenanlagen die Anforderungen des modernen Radverkehrs nicht beachte, stelle sich gegen den Klimaschutz und der damit verbundenen Verkehrswende, heißt es weiter. Mit der gewollten Verschiebung des Modalsplit zugunsten des Radverkehrs müssen die verfügbaren Verkehrsflächen angepasst werden. „Der Radfahrer wird nur auf geeigneten und aus seiner Sicht sicheren Verkehrswegen fahren“, so Vahlsing. Mit dem vermehrten Pedelecaufkommen hätte die Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer zugenommen, das Rad für innerörtliche Verkehre und für Fahrten in dir benachbarten Gemeinden zum Einkaufen zu nutzen. „Die Verkehrswende beginnt vor Ort oder durch abwürgen eben nicht“ meint der Vereinssprecher.

Der ADFC hat jetzt eine Beurteilung der Sanierung der Ortsdurchfahrt an alle Verantwortlichen übermittelt. Kritisiert wird darin der Ausbau den Nebenanlagen, die aufgrund ihrer Ausführung und der verfügbaren Breiten für den Fahrradverkehr wenig geeignet seien. In Abschnitten ständen nur 1,5m, an Engstellen 1,25m, zur Verfügung. Weiter entspreche die Oberflächenbeschaffenheit nicht den Vorgaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dem technischen Standartwerk, an dem sich die Gerichte orientierten. „Für jeden sichtbar hat man u.a. die Betonpflastersteine in langen Abschnitten schön in Reihe verlegt“, nennt der ADFC ein Beispiel. „Für jeden schmalen Reifen ist das ein Risiko“. Die Nebenanlagen seien durch entsprechende Beschilderung für den Radfahrer freigegeben, aber letztlich eben nicht tauglich.

Nach Behördenvorgabe soll der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn stattfinden. „Grundsätzlich teilen wir diesen Ansatz“, so der ADFC. Der Radfahrer sei laut mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen des Verbandes der Unfallversicherer auf der Fahrbahn weniger gefährdet, weil für den Kraftfahrzeugverkehr weithin sichtbar. Fahrradverkehr auf den Nebenanlagen beinhalte danach eine höhere Unfallgefahr aufgrund der Vielzahl an Ausfahrten von Grundstücken und Einmündung von Nebenstraßen, die häufig unübersichtlich seien. Der Kraftfahrzeugverkehr nähme den Radfahrer auf dem Hochbord kaum wahr. „Doch ohne Unterstützung traut sich kaum ein Radfahrer auf die Fahrbahn einer Hauptverkehrsstraße“, weiß Vahlsing aus eigener Erfahrung. Durch geeignete Maßnahmen solle aus ADFC-Sicht Auto- und Radfahrern signalisiert werden, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn stattfinden könne und auch soll. Bisher sei das bei den Verkehrsteilnehmern im Kreisgebiet und darüber hinaus nicht unbedingt angekommen. Fahrradfahrer auf der Fahrbahn würden vom Kraftfahrzeugverkehr als Hindernis wahrgenommen und gern bedrängt. Radfahrer mieden deshalb häufig die Fahrbahn, so auch in Münchehagen beobachtbar.

„Mehrfach haben wir mit den Verantwortlichen Kontakt gehabt“, so der ADFC. Es hätte einen Ortstermin bereits im Februar, ein Treffen im Mai in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und eine ganze Anzahl von Telefongesprächen gegeben, zuletzt im September, leider ohne Erfolg. Ebenfalls Handlungsbedarf würde vom zuständigen Beamten der Polizeiinspektion Nienburg Schaumburg gesehen.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sieht der Fahrradverband als Option nach wie vor Schutzstreifenlösungen unterschiedlicher Art. Für Bedenken wegen fehlender Möglichkeiten zum Be- und Entladen, Befürchtungen von einigen Ortsratsmitgliedern, konnten man inzwischen Lösungen finden. Alternativ stehe auch als Möglichkeit die Begrenzung der Geschwindigkeit (Tempo 30) mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung. In der Region Hannover würde diese Variante auch an Hauptverkehrsstraßen aktuell vermehrt getestet.

Der ADFC will sich auch weiterhin für Maßnahmen für mehr Fahrradverkehr und den Schutz des Radfahrers einsetzen, auch in Münchehagen. „Wir haben in unserem Schreiben an die Verantwortlichen Gesprächsbereitschaft signalisiert“, so Vahlsing. „Die geforderte Neuausrichtung der Verkehrsstruktur bedarf veränderter Entscheidungsmuster.“ Abschließend heißt es in dem Bericht des Verbandes zu Münchehagen: „Wünschenswert wäre aus unserer Sicht gewesen, wenn schon bei der Planung geeignete Maßnahmen für den Fahrradverkehr berücksichtigt worden wären. Vor dem Hintergrund von Klimawandel und gewünschter Verkehrswende hätten wir dies erwartet.“

Der Bericht des Verbandes ist unter www.adfc-nienburg.de verfügbar.
PM vom 15.09.2020


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Ein eingeengter Fußweg kann Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern bereiten.

 

Anschreiben an die Verantwortlichen zur Bewertung der OD Münchehagen (PDF) ...

 

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