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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 15. Februar 2020 Neuauflage der Aktion „Gebt Fahrrädern 1,5m“ Der richtige Abstand beim Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge ist für den Radfahrer überlebenswichtig. Der schwächere Verkehrsteilnehmer hat kein Blechkleid zur Gefahrenabwehr im Konfliktfall. „Mit einer Neuauflage der Aktion zu Überholabständen wollen wir Aufmerksamkeit auf das Sicherheitsbedürfnis des Rad fahrenden Verkehrsteilnehmers lenken“, so Berthold Vahlsing vom örtlichen ADFC. In der jetzt verabschiedeten Novelle zu Straßenverkehrsordnung seien die vom Verband gewünschten Mindestüberholabstände für motorisierte Fahrzeuge gegenüber Fahrradfahrern nun festgeschrieben. Innerörtlich gelte als Mindestabstand 1,5m, außerörtlich 2m. Beim Überholen von Eltern mit Kindern auf dem Rad sei nach der Rechtsprechung innerörtlich ein Mindestüberholabstand von ebenfalls 2m einzuhalten. Durch diese Abstände wolle man das Erschrecken des Radfahrers durch knapp überholende Kraftfahrzeuge vermeiden und dem Sicherheitsbedürfnis nachkommen, schreibt der Verband.
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