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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 08. Dezember 2020, ADFC schlägt weitere Grüne Pfeile an Ampelanlagen vor Nach Rücksprache mit der Stadt Nienburg, Sachgebiet Verkehr, hat der ADFC weitere Vorschläge für mögliche Grüne Pfeile für Radfahrer an Lichtsignalanlagen übermittelt. „Wir wollen damit den Fahrradverkehr ein klein wenig attraktiver machen“, so Berthold Vahlsing vom örtlichen Fachverband. An vielen Kreuzungen könne der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer dann regelkonform abbiegen. Der Komfort für das Rad nähme zu. „ Wir freuen uns über die grundsätzliche Bereitschaft der Stadtverwaltung, für den Fahrradverkehr etwas zu tun“, so der Sprecher. An Kreuzungen mit grünem Pfeil für Radfahrer an Lichtsignalanlagen darf der Radfahrer nach kurzem Anhalten bei Ampelrot abbiegen. Querende Fußgänger und der Kraftfahrzeugverkehr sind natürlich zu beachten, „insbesondere … der freigegebenen Verkehrsrichtungen“, so die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 37. „Auch kleine Annehmlichkeiten können zum Radfahren motivieren“, meint Vahlsing. „Gerade eine Kleinstadt wie Nienburg mit kurzen Entfernungen zu den einzelnen Ortsteilen bietet sich für einen höheren Fahrradverkehrsanteil an.“ „Die bereits installierten grünen Pfeile für Radfahrer an der Lohmeyerkreuzung, Kreuzung Ziegelkampstraße/Hannoversche Straße, werden inzwischen angenommen“, schreibt der Fahrradverband. Damit würde die regelwidrige Benutzung des Fußweges zunehmend vermieden, ebenso wie die damit verbunden Konflikte. Der ADFC empfiehlt die Einrichtung des Grünpfeils für Radfahrer
zunächst an folgenden Kreuzungen: Nicht alle Ampelkreuzung lassen sich mit dem Grünpfeil für den Radverkehr verbessern. Die StVO setzt hier sinnvollerweise enge Grenzen. Der ADFC nimmt gern weitere Vorschläge entgegen und prüft mögliche Optionen. Die Empfehlungen werden dann an die zuständigen Behörden übermittelt.
Zum Foto Wir haben in der Anlagedatei den Antrag mit Fotos von den genannten Abschnitten hinterlegt. (PDF, 1,1 MB).
Die Einrichtung des Grünen Pfeils ist an bestimmte örtliche Gegebenheiten gebunden. U.a. muss ein straßenbegleitender Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden sein.
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