| Startseite | Über uns | Kontakt | Mitglieder |
Aktuelles
Termine Radtouren
Weserradweg
Tourenvorschläge
Berichte
Presseinformation
Radwegpaten
Fotogalerie
Weser- / Allerfähren
Fahrradnavigation
Fahrrad - Links
Fördermitglieder

© www.adfc-
nienburg.de
Sie sind hier: Startseite / Presseinformation

Webmitteilung vom 5. November 2020,

Kurze Ergänzungen zum Pressebericht vom 13.11.2020 in DIE HARKE finden Sie unten auf dieser Seite.

Schutzstreifen in Ortsdurchfahrten
Grundsatzentscheidung des LK steht immer noch aus

Verkehrswende ja oder nein. Das ist letztlich der Hintergrund des Anliegens des ADFC bei der Neugestaltung / Sanierung der Ortsdurchfahrten im Landkreis Nienburg. Aufhänger ist seit mehr als zwei Jahren Münchehagen. Es wurde saniert, aber an den Radverkehr nicht gedacht. Dabei hat es hier in den letzten Jahren einen deutlichen Wandel gegeben, durch Corona nochmals verstärkt. Der Fahrradverkehr hat zugenommen. Dem wird aber aktuell regional kaum Rechnung getragen. Keine Reaktion gab es dementsprechend zur Negativ-Stellungnahmen des ADFC zum Ausbau der OD Münchehagen. Die Kreiszeitung berichtete kürzlich darüber.
Seit einem Jahr äußern wir uns auf unterschiedlichen Ebenen zu der besagten Ortsdurchfahrt in Münchehagen. (Bei der Planung waren wir nicht eingebunden, deshalb nicht schon eher.) Nach der Freigabe für den Verkehr zum Jahreswechsel 2019/2020 und den Vorgaben der Verkehrsbehörde muss der Radfahrer in der Ortsdurchfahrt die Fahrbahn nutzen. Es sei Mischverkehr vorgesehen, so die Behörde. Da kann man schon große Augen bekommen, es handelt sich schließlich um eine Bundesstraße, die B441.

An verschieden Stellen haben wir unsere Position zum Fahrradverkehr auf der Fahrbahn dargestellt. Letztlich ist der Radfahrer dort zwar eher im Blickfeld und damit sicherere im Verkehrsgeschehen aufgehoben, der Autofahrer sieht den Radler allerdings nicht so gern auf der Straße. Jeder hat vermutlich schon einmal ein Hupkonzert hinter sich erlebt. Die Straßenverkehrsordnung ist im Übrigen eindeutig, aber nicht alle kennen sie offensichtlich. - Wir sind deshalb der Meinung, dass es ohne Unterstützung, ohne sichtbare Maßnahmen für den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn nicht geht. Ins Blickfeld rückt dabei immer wieder die Lösung mit dem Schutzstreifen. Wir unterstützen diese Variante. Leider hält sich die anordnende Behörde seit geraumer Zeit mit einer klaren Positionierung zurück. Wir haben eine ganze Reihe von Anläufen genommen, um zu einer vertretbaren Regelung zu kommen.

Im Kreis Nienburg stehen eine ganze Reihe von Sanierungsmaßnahmen an. Sinnvoll wäre deshalb eine Grundsatzentscheidung unter Berücksichtigung der veränderten Maßstäbe. Leider gab es bisher keine belastbare Rückmeldung.

Wir sind für klare Linien. Der Landkreis muss sich positionieren. Fahrradfreundlichkeit oder nicht. Das Zaudern und Vertrösten muss ein Ende haben. Es geht immerhin um die Sicherheit im Straßenverkehr, hier um den Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmers, den Radfahrer.

Einen Bericht dazu hat die Kreiszeitung geschrieben und auch regional im Blickpunkt veröffentlicht.

Nachstehend ein Link zur Kreiszeitung. Wir haben diesen Bericht begrüßt.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/nienburg/nienburg-weser-ort45437/kreis-bewegt-sich-nicht-wirklich-90078137.html

 

Aktuell zum Thema, 13.11.2020: Mitte November gibt es in Loccum einen Ortstermin an der K10. Die Stadt hat die Firma PGT zu einer „Impulsberatung“ eingeladen. An der Straße wurde 2018 ein Schutzstreifen von der Verkehrsbehörde des LK abgelehnt. Wir hatten von der Entscheidung bisher keine Kenntnis. Der Termin in Loccum wurde mehrfach (so?) verschoben, dass wir leider nicht teilnehmen können. Wir hatten uns hier eine Richtungsentscheidung für den LK erhofft.

 

Radverkehr auf die Bundesstraße, die B441 - Keine Unterstützung auf der Fahrbahn vorgesehen

Aktuell II, 13.11.2020, Pressebericht in der Harke: Nun hat auch die Harke ihren Bericht zum Thema Münchehagen herausgebracht. Die Überschrift "Die Radfahrer schlichtweg vergessen" scheint nach wie vor treffend zu sein. Die Stellungnahme des Landkreises aufgrund eine Harkeanfrage lautet entsprechend "Schutzstreifen kann nicht angeordnet werden". --- Danach ist man von Landkreisseite offensichtlich nicht bereit, Maßnahmen für den Fahrradverkehr vorzunehmen. Der Fahrradverkehr soll grundsätzlich die Straße benutzen, ohne jegliche Unterstützungsmaßnahmen.

Zur Argumentation zum Schutzstreifen: (Harkebericht vom 13.11.2020)
Lösung A): Wenn bei einer umfassenden Sanierungsmaßnahme die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, könnte man diese bereits bei der Planung anpassen. Oft geht es nur um wenige Centimeter. Man müsste nur seitens der zuständigen Behörde deutlich machen, dass beispielsweise ein beidseitiger Schutzstreifen zur Verbesserung der Sicherheit des Fahrradverkehrs gewünscht wird.
Lösung B): Ein Schutzstreifen lässt sich auch nur einseitig anlegen, wenn die Fahrbahnbreite nicht ausreicht. Auch das hilft dem Radverkehr. --- In Bordenau, Region Hannover hat man diese Lösung gewählt und auf der gegenüberliegenden Seite Fahrradpiktogramme aufgetragen.

 

Wir begrüßen es, dass die Harke das Thema am 13.11.2020 so umfangreich aufgenommen hat.

 

Mehr zum Thema…

 

 

© ADFC-Nienburg | Kontakt | Impressum