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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 2. November 2020, Herbstlaub verdeckt Radweg Herbstlaubfärbung ist besonders bei Sonnenschein schön anzusehen. Auf Radwegen ist das Blättermeer allerdings manchmal lästig. Verdeckt werden die Radweggrenzen, verbunden mit Gefährdungen durch Absätze, Schlaglöcher oder Wurzelaufbrüche. Das kann das Fahrraderlebnis ganz schön vermiesen. Wer vom Weg abkommt, kann schon mal mächtig Pech haben. Muss solch ein Radweg benutzt werden?
Besteht Radwegebenutzungspflicht, muss der Weg benutzt werden. Ausnahmen sind nur bei besonderen Hindernissen möglich, wenn die Furt zugestellt ist, Glas auf der Fahrbahn liegt oder im Winter Schneehaufen die Fahrt behindern. Zumutbar ist ein Radweg, wenn er langsam, angepasst befahren werden kann. Herbstlaub auf dem Radweg entbindet von der Radwegebenutzungspflicht eher nicht. Wir hoffen deshalb, dass die Straßenmeistereien auch die Radwege
im Herbst und Winter freihalten. Vielfach klappt das ja auch.
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