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Webmitteilung vom 1. November 2020,

ADFC fordert mehr Sicherheit für Radverkehr in Leese

Leese. Das Ende der Sanierung der Stolzenauer Straße im Zuge der B441 in Leese ist nun absehbar. Seit mehreren Monaten befassen wir uns vom ADFC mit der Radverkehrsführung in dem Ausbauabschnitt. Ähnlich wie in anderen Ortsdurchfahrten auf Hauptverkehrsstraßen sehen wir auch hier Handlungsbedarf zur Unterstützung des Fahrradverkehrs. „Die Akzeptanz von Radfahrern auf der Fahrbahn ohne Unterstützungsmaßnahmen ist gering“, meint Berthold Vahlsing, Sprecher des örtlichen ADFC. „Der Autofahrer sieht in dem Radfahrer ein unerwünschtes Hindernis auf der Straße.“ Aber genau dort sei von der Verkehrsbehörde des Landkreises Nienburg der Radverkehr vorgesehen. „Grundsätzlich ein richtiger Ansatz“, meint der ADFC, weil der Fahrradverkehr so mehr in das Blickfeld des Kraftfahrzeugverkehrs rücke. Untersuchungen der Unfallforscher der Versicherungsunternehmen stützen diese Ansicht. „Der Druck auf den Radfahrer auf der Hauptverkehrsstraße ist allerdings ohne Unterstützungsmaßnahmen immens“, weiß Vahlsing aus eigener Erfahrung. Der ADFC hat in einem Schreiben vom 8. April des Jahres die Option eines Schutzstreifens als mögliche Maßnahme genannt. „Wir sehen diese Maßnahme als geeignet an, um Kunden des anliegenden Dorfladens eine sichere Verkehrsfläche anzubieten“, so der Verband. Dem Kraftfahrzeugverkehr würde signalisiert, dass Fahrradverkehr auf der Fahrbahn anzutreffen sei und dem Radfahrer, dass auf der Fahrbahn fahren könne. Wegen der geringen Straßenbreite ist dieser Streifen allerdings nur einseitig möglich.


Die Breite der Fahrbahn ist aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung eingeschränkt. Ein einseitiger Schutzstreifen für den Fahrradverkehr auf der Seite des Dorfladens wäre aber möglich.

In einer Zusammenkunft um Thema in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom Mai konnte sich die Verkehrsbehörde als zuständige Entscheidungsbehörde nicht zu einer Entscheidung durchringen. Es ist zu befürchten, dass die Freigabe der Stolzenauer Straße im Zuge der B441 ohne Beachtung der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs erfolgt.

Foto 2:

Die Nebenanlagen sind mit einer Breite von ca. 1,5m recht schmal und deshalb nur eingeschränkt für den Radverkehr nutzbar, wenn sie denn für Radfahrer freigegeben werden würden (was wir erwarten). Erfreulich ist die Verlängerung des Fußweges bis an die Bahnhofstraße.

 

Aktueller Stand:
Der ADFC hat in einem Schreiben vom April 2020 auf die Problematik hingewiesen. Eine Antwort von der Verkehrsbehörde des Landkreises oder eine Entscheidung liegt bisher nicht vor.

 

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