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Webmitteilung vom 22. November 2015

Nicht ohne Licht
ADFC appelliert an Radfahrer, nicht ohne Beleuchtung zu fahren

Fehlende Beleuchtung am Fahrrad belastet bei Dämmerung und Dunkelheit sicher Verkehrsabläufe. Autofahrer und auch Radfahrer sind an Kreuzungen und Einmündungen sehr irritiert, wenn urplötzlich vorher unsichtbare Radler vorbeihuschen. Rempler oder Unfälle können die Folge sein. Vorhandene Straßenleuchten nützen i.d.R. wenig. Radfahrer ohne Fahrlicht werden im Dunkeln kaum wahrgenommen. Die Statistik geht von 30 % Lichtmuffeln unter den Radfahrern bei Dämmerung oder Dunkelheit aus. „Gefühlt sind die Zahlen natürlich höher“, so Berthold Vahlsing vom örtlichen Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).


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Der ADFC appelliert an Radfahrer, nur mit intakter Beleuchtungsanlage zu fahren und diese auch zu nutzen.

„Leider sehe ich morgens auch Kinder aus fünften oder sechsten Klassen ohne Licht zur Schule fahren“, äußert der Vereinssprecher. „Wir fordern Eltern dringend auf, die Beleuchtungsanlagen ihrer Sprösslinge unbedingt regelmäßig zu prüfen“. Behilflich dabei sind dabei auch die Fahrradfachgeschäfte, die einen Beleuchtungscheck meist kostenfrei durchführen. Fehlende Teile lassen sich dann auch schnell ergänzen.

Zu einer Beleuchtungsanlage gehören der dynamobetriebene Frontscheinwerfer und das Rücklicht, beide am besten mit Standlicht, der Front- und der Rückreflektor (vorne weiß, hinten rot), Rückstrahler an den Pedalen und jeweils zwei Katzenaugen im Vorder- und Hinterrad (alternativ dazu Reflexstreifen am Reifen). Zugelassen sich seit zwei Jahren auch akkubetriebene Beleuchtungssysteme, die aber sehr viel pflegeintensiver sind. „Meist sind die Akkus leer, wenn man sie benötigt“, meint Vahlsing.

Dabei gefährden die Fahrer ohne Licht nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn sie aus der Dunkelheit urplötzlich im Scheinwerferlicht auftauchen“, so Berthold Vahlsing vom ADFC in Nienburg. „Bei modernen Rädern mit Nabendynamo ist der Widerstand für das Fahrlicht kaum zu spüren“, schreibt der Verband. Kein Grund also auf das sichere Licht zu verzichten.

Aktuelle Lichtsysteme kommen auf 40 bis 100 Lux. Demgegenüber hatten die alten Glühlampen 4 Lux. Weiter schreibt der Verband: Die neuen leuchtstarken Systeme garantieren mehr Sicherheit im Straßenverkehr, die sich in dieser Jahreszeit schnell auszahlen können. Dabei sollte der Lichtkegel des Scheinwerfers einen Bereich bis maximal 10 m vor dem Rad ausleuchten, um ein Blenden der übrigen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Standlicht ist heute Standard. Interessant ist aus unserer Sicht auch die Entwicklung eines Rücklichtes mit Bremslicht, das dem nachfolgenden Radfahrer, wie beim Kraftfahrzeug, den Bremsvorgang des Vordermannes anzeigt. Im Internet hat der ADFC eine leicht verständliche Übersicht zum Thema Beleuchtung unter www.adfc.de/beleuchtung abgelegt.

Auch Fahrradanhängern müssen mit Rückstrahlern ausgestattet sein. Wird das Fahrradrücklicht beim Fahren verdeckt, ist eine zusätzlich Schlussleuchte notwendig.

Ohne Licht fahren, ist nicht nur gefährlich sondern kann auch richtig an den Geldbeutel gehen. Ist die Beleuchtungsanlage defekt oder wird nicht genutzt, können Bußgelder zwischen 20 und 35 € fällig werden. Kommt es zum Unfall, sind empfindliche private Forderungen an den Verursacher ohne Fahrlicht möglich. Also Licht an im Verkehr.


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Der ADFC appelliert an Radfahrer, nur mit intakter Beleuchtungsanlage zu fahren und diese auch zu nutzen.

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