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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 22. Februar 2017
Radfahrer auf der Hannoverschen Straße – Ist das richtig? Fahrradfahrer in Richtung Langendamm sollen nach dem Willen der Verkehrsbehörde der Stadt Nienburg seit Jahresbeginn auf der Fahrbahn fahren. Auslöser war der Unfallbericht des Polizeikommissariats Nienburg/Schaumburg, der über mehrere Jahre vermehrt Konflikte zwischen Rad- und Autofahren an den Einmündungsstraßen zu den Wohngebieten, auch mit Personenschäden auswies. Als eine der Ursachen wurde von Stadtverwaltung, Polizei und ADFC der linksseitige Fahrradverkehr ausgemacht. Die Stadt hat im Januar Informationsbeschilderung aufgestellt, die die Verkehrsteilnehmer auf die Änderung aufmerksam machen soll.
„Wir halten die Entscheidung der Verkehrsbehörde der Stadt im Grundsatz für richtig“, so Berthold Vahlsing vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). „Wünschen würden wir uns allerdings vorübergehend weitere Maßnahmen, wie z.B. große Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, zur ergänzenden Information für die Verkehrsteilnehmer.“ Im Rahmen einer Sanierung der Fahrbahn könnte sich der Verband die Einrichtung eines Radfahrstreifens vorstellen. Damit ließe sich die Eindeutigkeit der Verkehrsführung für Radfahrer und Fahrzeugführer erheblich verbessern. Im Augenblick wirke die Straße für Radfahrer noch recht unübersichtlich. Zusätzlich müssten sich Autofahrer noch an die veränderte Situation gewöhnen, schreibt der ADFC. Das und erhebliches Verkehrsaufkommen führe zu einer gewissen Unsicherheit bei Radfahren. Für nicht so „hart gesottene“ Fahrradfahrer habe die Stadt den rechtsseitigen Fußweg für den Fahrradverkehr freigegeben (Radfahrer frei). Der Fußweg sei zwar in einem nicht besonders guten Zustand, aber eine Alternative für Radfahrer, die sich nicht auf die Fahrbahn begeben wollten. Dort sei jedoch der Vorrang der Fußgänger zu beachten. Wegen der erheblichen Verkehrsdichte und der etwas unübersichtlichen Fahrbahnführung gibt es beim ADFC Überlegungen, die Höchstgeschwindigkeit mit Rücksicht auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer auf 30 km/h zu begrenzen, um damit dem Sicherheitsbedürfnis der Radfahrer entgegenzukommen. Mit Beginn des Frühjahrs soll dieser Vorschlag thematisiert werden. Bis dahin bitten die Verantwortlichen des ADFC den Autofahrer um Rücksichtnahme gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer.
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