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Weiter Berg- und Tal-Bahn auf Nienburgs Radwegen Stadt Nienburg, 16. Aug. 2013. Der Bauausschuss der Stadt Nienburg hat jetzt entschieden, dass Fahrradwege auf Hochbordanlagen an Einmündungen zu Grundstücken wieder abgesenkt werden müssen. In den vergangenen beiden Jahren hatte die Stadt bei Sanierungsarbeiten hier Schwellen eingesetzt, die eine ebenere Fahrbahn auf den Fahrradstreifen ermöglichte. Wir hatten uns dafür eingesetzt. Fahrradwege auf Hochbordanlagen sind in Nienburg nur an viel befahrener Straßen vorhanden, u.a. am Berliner Ring, der Hannoverschen Straße, Buermende, der Verdener Straße und der Verdener Landstraße. Wir wollten die Akzeptanz der Radwege verbessern und mehr Radfahrer zum Radfahren animieren. Die Sanierung der Wege sollte zukunftsweisend sein. Unsere Argumente für unsere Lösung:
Die Politik sah das anders. Die Einmündungen an den genannten Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Berliner Ring, Hannoverschen Straße, Verdener Straße, Verdener Landstraße, an denen die Fahrradwege aus Sicherheitsgründen auf Hochbordanlagen verlaufen, werden zukünftig rollstuhlgerecht abgesenkt. Rollstuhlfahrer können dann nach Bedarf diese Straßen queren. Andere Städte gehen andere Wege. Die Sicherheit der Hochbordanlagen wird mit den Schwellen zum Auffahren an den Grundstückseinmündungen kombiniert. Gesehen in Bremen an stark belasteten Verkehrsadern und auch in Stolzenau an der K63, aber auch in Nienburg zum Parkplatz Potpourri. Foto: K53, Schlüsselburger Straße, Ortsdurchfahrt Stolzenau
in Richtung Schlüsselburg Einfahrt zum Parkplatz Potpourri in Nienburg
Berichterstattung aus dem Blickpunkt: Blickpunkt vom 17.8.2013 Zm letzten Satz: In Nienburg gibt es an Straßen mit Fahrradwegen auf Hochbordanlagen keine niedrigen "Bordsteinkanten", warum auch? Hochbordanlagen dienen der Verkehrsicherheit für Fußgänger und Radfahrer (in Nienburg u.a. am Berliner Ring, der Hannoverschen Straße, der Verdener Landstraße wie bereits oben berichtet. Querungen sollten hier besser nur an den Querungshilfen und Ampeln erfolgen).
Radfahrer auf die Fahrbahn An weniger stark befahrenen Straßen und/oder Straßen
mit Tempo 30 ist in Nienburg die Radwegebenutzungspflicht i.d.R.
aufgehoben.
Die StVO sieht das so vor. Jüngste Gerichtsurteile haben das
ebenfalls unterstrichen. In der Buermende kann der Radfahrer selbst
entscheiden,
ob er die Radverkehrsanlage auf dem Hochbord nutzen möchte
oder die Fahrbahn.
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