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ADFC-Mitteilung vom 08. Juni 2011

Benutzungspflicht von Radwegen wird geprüft

„Muss ich wirklich auf dieser Holperstrecke fahren?“, denkt sich mancher Radler, der sich an der Hannoverschen Straße auf dem Radweg bewegt. „Eindeutig ja“ muss es hier heißen, weil durch die Beschilderung (u.a. weißes Rad auf blauem Grund, Zeichen 241, getrennter Fuß- und Radweg) die Benutzung des Radweges zur Pflicht wird. Wegen des erheblichen PKW-Verkehrs wird dort auch niemand auf andere Gedanken kommen. Schon anders sieht es aus, wenn solch eine Pflicht in Zone-30-Gebieten durch die Beschilderung eingefordert wird. Hier hat der Gesetzgeber bereits 1997 die Rechtslage geändert. Aber erst durch ein Urteil im vergangenen Jahr ist man wieder auf die neue Sichtweise aufmerksam geworden.
Stadt Nienburg, Polizei und ADFC wollen in den nächsten Wochen die Notwendigkeit der Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet an verschiedenen Straßen prüfen. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aber auch das Fahrvergnügen für Radfahrer sollen dabei betrachtet werden.
Hinweise aus der Bevölkerung werden dazu gern entgegengenommen.

Auch der Landkreis beabsichtigt in diesem Sinne tätig zu werden. In Drakenburg am Weserweg wurde bereits die Benutzungspflicht aufgehoben. Auch hier werden Hinweise gern aufgenommen.

 

Foto rechts: Zeichen 240, gemeinsamer Fuß- und Radweg (benutzungspflichtig!)

 

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