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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 07. September 2015 Fair im Verkehr Drängeln, hupen und / oder schimpfen im Straßenverkehr erzeugt nicht gerade ein positives Klima im Miteinander von Autofahrern, Radfahrern oder Fußgängern. Fair im Verkehr trägt zu mehr Sicherheit und weniger Stress für alle Beteiligten bei. Niemand ist fehlerfrei. Besonnenheit ist eine Tugend, besonders wichtige auch auf der Fahrbahn.
Hupen nützt nichts Trotz Radweg sieht man es immer wieder, Radfahrer fahren auf der
Fahrbahn, die doch eigentlich für Autos gedacht ist. Richtig? „ Das
kommt darauf an“, sagt Berthold Vahlsing vom örtlichen
Allgemeinen Fahrrad-Club (ADFC). „Am Sonntagnachmittag bin
ich wieder von einem roten PKW, eines bekannten deutschen Herstellers,
Kennzeichen Ni … , auf der Ziegelkampstraße im Bereich
Tempo 30 angehupt worden. Per Handzeichen machte mir der Fahrer deutlich,
dass ich auf den vorhandenen Radweg gehöre,“ führt
der ADFC-Vorsitzende aus. „Die Unkenntnis dieser einfachen Verkehrsregelungen ist erschreckend“, meint der Sprecher. Nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung bereits im Jahre 1997 wurde die Pflicht zur Nutzung der Radwege überarbeitet, schreibt der Verband. An Straßen mit Nebenanlagen, Fußweg und/oder Radweg ist eine Benutzungspflicht für Radfahrer nur bei einer besonderen Gefahrenlage vorgesehen, verschiedene Gerichtsurteile haben die Gefährdung definiert. Konkret bedeutet das, dass an Straßen mit Radwegen ohne Benutzungspflicht (ohne blauem Schild mit weißem Fahrrad) der Radfahrer die Wahl hat, ob er die Straße oder den Radweg benutzt. Das gilt auch für die Ziegelkampstraße in Nienburg, egal ob Tempo 30 oder Tempo 50. Aufgrund der Vielzahl an Einmündungen und Zufahrten zu verschiedenen Einkaufsmärkten und Ärztehäusern ist es laut Statistik sogar sicherer für den Radfahrer, wenn er die Fahrbahn nutzt. Der einmündende Autofahrer wird häufig durch unterschiedlichste Einflüsse, Gegenverkehr, Plakatierung, wartende Menschen an den Bushaltestellen, Handyanrufe, vom Verkehrsgeschehen auf dem Radweg abgelenkt. Mischverkehr ist deshalb für den Radfahrer die bessere Variante, weil er auf der Fahrbahn vom Autofahrer deutlicher wahrgenommen wird. Es gilt dabei das Rechtsfahrgebot. Der Radfahrer sollte sich aber so weit auf die Fahrbahn wagen, dass kein Autofahrer auf die Idee kommt, bei Gegenverkehr zu überholen. Nach Gerichtsurteil sollte der Abstand zum Radfahrer beim Überholvorgang durch einen PKW 1,50m betragen. An Straßen mit benutzungspflichtigem Radweg, gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad, muss der Radfahrer den Radweg benutzen. Ist auf dem Schild über dem weißen Fahrrad ein weißer Fußgänger, müssen sich Radfahrer und Fußgänger den Weg teilen. Der Radfahrer hat dann auf den Fußgänger Rücksicht zu nehmen. An einigen Fußwegen ist ferner die Beschilderung „Radfahrer frei“ zu finden. Auch hier muss der Radfahrer besonders auf Fußgänger achten. In den nächsten Monaten wird die Radwegebenutzungspflicht in vielen Gemeinden des Landkreises überprüft. In vielen Fällen wird die Benutzungspflicht entfallen. „Liebe Radfahrer, habt Geduld mit den Autofahrern“, bittet Berthold Vahlsing. „Mehr Sicherheit lässt sich nur durch mehr Gelassenheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr erzeugen.“ Das Hupen nützt i.d.R. nichts und war im Eingangsfall auch unberechtigt, schreibt der Verband abschließend.
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