ADFC Kreisverband NienburgADFC-Nienburg

Radwegekonzept


Radwegekonzept

Nienburg. Anfang 1999 hat die Stadt Nienburg in Zusammenarbeit mit dem ADFC ein Radwegekonzept mit Verbesserungsmaßnahmen für den Radfahrerverkehr in der Stadt Nienburg erstellt. Einiges hat sich getan, Weiteres ist zu verbessern. Wir bleiben dran.

 

Umzusetzende Maßnahmen des Radwegekonzeptes in der Stadt Nienburg

Unsere Prioritäten

1. ADFC-Projekt: Treppe/Brückenstraße

Ortsbeschreibung

Treppe unter der Weserbrücke
Der Radweg an der Weser führt unter der Weserbrücke hindurch.

Unsere Priorität: 1
Priorität im Radwegekonzept der Stadt Nienburg: 1
Laufende Nr. im Radwegekonzept: 8

Jetzige Situation

Die Treppe ist für Radfahrer unüberwindbar.

Entlang des Weserradweges muss die Kreuzung am Filmeck benutzt werden. Radler Richtung Küste verpassen dann oft die Abfahrt zum Hafen und quälen sich entlang der Verdener Landstraße stadtauswärts.

Einige Fahrradtouristen fahren in Sichtweite zur Weser und stehen dann an der Weserbrücke mit schwerem Gepäck vor einer Treppe. Sie müssen sich dann mit Gepäck dort rauf oder runter plagen.

Gewünschte Situation - Verbesserungsvorschlag

Alltagsfahrer und Fahrradtouristen sollen direkt an der Weser bis in den Stadtbereich hinein fahren können, ohne mit Kfz-Verkehr in Berührung zu kommen.

Weserradler, die an der Weser fahren wollen, sollen auf dem idyllischen Uferweg bleiben können und nicht entlang der Bundesstraße stadtauswärts fahren müssen.

Wir schlagen eine Verlängerung des Fahrradweges in Ufernähe mit einer ansteigenden Rampe und einer anschließenden Kehre in Richtung Radweg zum Hafen vor.


 

2. ADFC-Projekt: Radspur und Entschärfung gefährliche Führung Verdener Straße

Ortsbeschreibung

Radweg Verdener Straße ab Gabelung Celler Straße in Richtung Nordringunterführung

Unsere Priorität: 2
Priorität im Radwegekonzept der Stadt Nienburg: 2
Laufende Nr. im Radwegekonzept: 14

Jetzige Situation

An der Verdener Straße steht für den Radverkehr zwischen der Einmündung Celler Straße und Nordring aus beiden Richtungen nur ein baulicher Gehweg und ein Parkstreifen zur Verfügung. Direkt vor der Tankstelle ist nach der Überfahrung der Straßeninsel, die als gefährliche Wegführung eingestuft wird, nicht ersichtlich, wo es weiter geht.

 

Gewünschte Situation - Verbesserungsvorschlag

Radspur (1,25m) Richtung Stadt rechts zwischen Nordring und Bahntunnel, Anschluss an die dort beginnende Radspur und Verbesserung der linken Seite zwischen Ernstingstraße und Nordring, incl. Knoten Celler Straße.

 

3. ADFC-Projekt: Verbreiterung der Fahrradspur im Tunnelbereich Verdener Straße

Die Fahrradspur im Tunnelbereich ist viel zu schmal. (Der Fahrstreifen ist viel breiter als die Gegenspur.)
Wir schlagen eine Verlegen der Markierungen vor. Die Spurbreite für Fahrradfahrer sollte 1,25 m betragen.

 

 

4. ADFC-Projekt: Fahrradboxen

NEU: Der Landkreis Nienburg hat im Oktober 2009 Fahrradboxen beschafft. Eine Box wird in Nienburg installiert, vermutlich hinter der Mittelwesertouristik. Die Stolzenauer haben mehrere Boxen gekauft und stellen sie in der Innenstadt auf. Wir freuen uns für die Fahrradtouristen über diese Entwicklung. (2.11.2009, Va)

Ortsbeschreibung

Innenstadt, Weserradweg

Unsere Priorität: 3
Priorität im Radwegekonzept der Stadt Nienburg: Empfehlung
Laufende Nr. im Radwegekonzept: 46

Jetzige Situation

Für Fahrräder mit Gepäck besteht keine ins Auge fallende Abstellmöglichkeit.

Alltagsfahrern, die es weiter als 5 Minuten nach Hause haben, fehlt die Möglichkeit, das mit Einkäufen bepackte Rad sicher unterzustellen, um z.B. einen Kaffee trinken zu können.

Gewünschte Situation - Verbesserungsvorschlag

12 Fahrradboxen in der Langen Straße oder am Beginn der Fußgängerbrücke Oyler Straße oder am Springbrunnen (ehem. NKD).

 

5. ADFC-Projekt: Fahrradrouten (Fahrradstraßen)

Ortsbeschreibung

2 Radachsen durch Nienburg als Verbindung der Ortsteile

Unsere Priorität: 4
Priorität im Radwegekonzept der Stadt Nienburg: 1
Laufende Nr. im Radwegekonzept: 1-6

Gewünschte Situation:

Fahrradstraßen/bevorzugte Fahrradrouten - Auszug aus dem RWK

Geplant ist, wichtige Verbindungen im Untersuchungsgebiet durch möglichst direkte, sichere und attraktive Fahrradverbindungen zu verknüpfen. Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen wird die gesamte Fahrbahn als Radweg ausgewiesen. Der Kfz-Verkehr bleibt zugelassen, muss sich aber im Verkehrsverhalten, insbesondere in der Geschwindigkeit, anpassen und auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen. Ziel ist es die verschiedenen Verkehrsteilnehmer zusammen sicher auf die Spur zu führen. Vorgesehen ist eine im Untersuchungsgebiet nahezu durchgehende Nord-Süd-Verbindung durch die Altstadt sowie eine entsprechende West-Ost- (bzw. Ost-Süd) -Verbindung, analog die Altstadt querend, einzurichten. Die Benutzung durch KFZ wird in Fahrradstraßen durch ein Zusatzschild erlaubt. Alle Grundstücke sind wie bisher zu erreichen. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

Im Laufe der Untersuchungen in Zusammenarbeit mit den Ordnungsgremien (u.a. Polizei) hat sich herausgestellt, dass die vorgegebenen Verkehrsverbindungen als Fahrradstraßen grundsätzlich nicht nach dem Straßenverkehrsrecht geforderten Voraussetzungen für die entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfüllen. Bei den genannten Straßen handelt es sich um Verkehrsflächen in Wohngebieten mit Radverkehr. Der Radverkehr als vorherrschende Verkehrsart sei nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten. Daher seien die geplanten Fahrradstraßen straßenverkehrsbehördlich zurzeit nicht durchsetzbar.

Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die betroffenen Verbindungen als „Fahrradroute“ (vergleichbar mit der Weserradwegbeschilderung) auffällig zu kennzeichnen. Der Radverkehr erhält so eine gute Orientierungshilfe und dem PKW-Verkehr wird parallel, mit entsprechender Beschilderung, die hier besondere Bedeutung der Straße für die städtische Radwegführungen vor Augen geführt. Die nach dem RWK für Fahrradstraßen/Fahrradrouten in Frage kommenden Straßenverbindungen führen überwiegend durch 30-km-Zonen-Wohngebiete. In Anlehnung an die Aussagen des §2 StVO dürfen Radfahrer/innen in diesen Straßen, sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, auch nebeneinander fahren. Der Idee bevorzugter Fahrradrouten, anstatt Fahrradstraßen, sollte der Vorzug gegeben werden.

Trotz der vorgenannten Argumente sollte im Zuge eines Modellvorhabens, probeweise, zeitlich begrenzt, die Idee einer Fahrradstraße in Nienburg aufrecht erhalten werden. In Zusammenarbeit mit der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde wird vorgeschlagen, für dieses Modellprojekt einen geeigneten Standort (Wegeführung) auszuwählen.

 

6. ADFC-Projekt: Stöckser Weg, Anbindung des Wohngebietes Bäckerskämpen

Durch die Baumaßnahmen am Stöckser Weg ist dem Wohngebiet Bäckerskämpen zurzeit der kurze Weg zum Bahnhof oder in das Stadtgebiet versperrt. Im Sinne einer fahrradfreundlichen Stadt sollte diese Anbindung nach Abschluss der Baumaßnahme wieder geöffnet werden.

Abhilfe:
a) Verlegung des Fahrradweges an den Meerbach oder
b) Querung des Meerbachs mit einer Fußgängerbrücke mit Fahrradnutzung .

Stand: Sept. 2008: Der Antrag nach a) oder b) wurde abgelehnt. Begründung: Zählungen hätten keinen wirklichen Bedarf ergeben. Uns liegen nun entsprechende Unterlagen des zuständigen Ingenieurbüros vor. Von einer fundierten Zählung kann keine Rede sein. Mitarbeiter des Unternehmens haben die Daten an zwei Tagen (Do. und Sa) nebenbei, z.B. morgens nach 10.00 Uhr, erhoben. - Wir kommen zu gegebener Zeit (nach Beendigung der Baumaßnahmen der Fa. Wiebe) auf diese Sachlage zurück.

 

 

Weiter:

» Fahrradbarrieren in der Tunneln, mehr Informationen hier ...


Realisierte Projekte:

» Mehr Informationen zu den vom ADFC-Nienburg initiierten oder überstützten Projekten...

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