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Webmitteilung vom 14. Dezember 2017

Irritationen in Hoya am Kreisverkehr

Der neue Kreisverkehr in Hoya sorgt weiter für Unruhe. Noch gibt es widersprüchliche Angaben bei der Führung von Radfahrern. Auch sind die Zeichen „Vorfahrt achten“ noch nicht ganz am richtigen Platz. Wir hatten uns beim Info-Abend in Drakenburg im Dezember über die Problematik unterhalten. Die verschiedenen Punkte haben wir in der vergangenen Woche an die Verkehrsbehörde des Landkreises herangetragen. Es hat kürzlich einen Ortstermin mit der Polizei gegeben. Die Verkehrsbehörde ist dabei, die verschiedenen Punkte zu prüfen. Die Anordnungen zur Radwegebenutzungspflicht an der L251 wird in den nächsten Tagen geschrieben. Damit lässt sich der markierte Schutzstreifen auch „regelgerecht“ nutzen.


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Radwegebenutzungspflicht wird "getauscht" gegen Radfahrer frei.

Die Presse berichtete bereits vor 2 Wochen sehr ausführlich und qualifiziert über die Nutzung des Kreisverkehrs durch Fahrradfahrer. – Im Grundsatz hat der Radfahrer an der L251 die Wahl, ob er Fahrbahn oder Bürgersteig zum Befahren nutzen möchte. Auf der Fahrbahn fährt der Fahrradfahrer wie der Fahrzeugverkehr durch den Kreisverkehr. Auf der Nebenanlage hat der Radfahrer im Kreisverkehr auf der markieren Furt Vorfahrtsberechtigung.
Der ADFC appelliert an alle Radfahrer, die Fahrbahn und auch die Nebenanlage ausschließlich rechtsseitig zu nutzen. Linksseitige Geisterfahrer gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer. Dazu gehört auch, dass Radfahrer von Bücken kommend bereits ab dem Ortseingang die Fahrbahnseite wechseln müssen. – Wir weisen auch darauf hin, dass Fußgängerüberwege nicht für fahrende Radfahrer gedacht sind (und dort auch keine Vorfahrtsberechtigung haben).
Kreisverkehrsanlagen fordern von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Besonders bei neuen Anlagen ist Rücksichtnahme und Umsicht das Gebot der Stunde.


Die Zeichen Kreisverkehr und Vorfahrt achten werden nach rechts versetzt.


Die Rotmarkierung der Furt muss noch erfolgen.

 

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