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Webmitteilung vom 1. November 2017

Besser mit Licht

Sehen und gesehen werden, darum geht es besonders für Fahrradfahrer in der dunklen Jahreszeit. „Auf dem Rad mag man die Fahrbahn in der Dämmerung noch sehen“, meint Berthold Vahlsing vom örtlichen ADFC, „für den Fahrzeugverkehr ist man häufig aber schon unsichtbar.“ Dir richtige Beleuchtung sei überlebenswichtig, so der Verbandsvorsitzende weiter. Beim Licht am Fahrrad hat sich in den letzten Jahren viel getan: Nabendynamo, LED-Licht, Taglicht, Fernlicht, höhere Ausleuchtung der Fahrbahn, sicher auch bei Regenwetter bei kaum spürbarem Mehraufwand an Kraft. Moderne Beleuchtungsanlagen garantierten mehr Sicherheit.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im März dieses Jahres sind zum 1. April Neuerungen bei der Beleuchtung für Fahrräder in die Richtlinie übernommen worden. Danach sind jetzt Tag- und Fernlicht vorn und das Rücklicht mit Bremslichtfunktion hinten erlaubt. Zwei Frontscheinwerfer und zwei Rücklichter sind ebenfalls zulässig, der zweite Rückstrahler entfällt. Batterie- oder Akkubeleuchtung muss am Tage nicht mehr mitgeführt werden. Anhänger erhalten ab 2018 eine rote Schlussleuchte, Reflektoren, je nach Breite vorn und hinten und ab 1 m Breite eine Frontleuchte. Zugelassen sind jetzt auch Blinkanlagen zur Richtungswechselanzeige, besonders sinnvoll für unübersichtliche breite Räder wie Trikes.

Zu beachten ist für den Fahrradfahrer, dass die Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blenden dürfen. Weitere Ausleuchtung der Fahrbahn bedeutet allerdings auch mehr Fahrsicherheit. Die örtlichen Fachgeschäfte beraten bei der Einstellung in der Regel gern. „Wir empfehlen zu Beginn der Herbstsaison die Beleuchtungsanlage sorgfältig zu prüfen“, so der ADFC-Sprecher. Der Verband bietet zum Thema einen Flyer an, der gegen einen frankierten Rückumschlag kostenfrei bezogen werden kann (Adresse unter www.adfc-nienburg.de). „Sind Sie unsicher, gehen sie zu ihrem Fahrradhändler“, empfiehlt der Verbandssprecher. „Fehlende oder beschädigte Teile können dann gleich ausgetauscht werden.“ Ergänzend rät der Verein zu heller und reflektierender Bekleidung im Straßenverkehr. „Wer gesehen wird, fährt besser“, schreibt der ADFC.


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Regelmäßige Kontrolle der Beleuchtungsanlage ist im Herbst und Winter für den Radfahrer Pflicht. „Augenmerk sollte auch auf das Rücklicht gelegt werden, weil man es beim Fahren selbst nicht sieht“, so der Fahrradverband.

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