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Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | Webmitteilung vom 04. Dezember 2018 Kein 1,75m-Schutzstreifen an der Verdener Landstraße Nach unterschiedlichen Darstellungen der Ergebnisse im Bauausschuss der Stadt Nienburg gibt nun Klarheit bei der Planung. Vorgesehen ist jetzt ein beidseitiger Schutzstreifen von 1,5m (bisherige Planung: 1,25m). Dazu ein Auszug unserer Schreiben an die Stadt und die politisch Verantwortlichen: Zur Sachlage: In der Sitzung wurde dem Breitenmaß von 1,25m die angrenzende Pendelrinne
von 0,5m hinzugerechnet. Nach den geltenden Vorschriften ist das allerdings
nicht möglich. Eine Pendelrinne wird als gefährdender Streifen für
Fahrradfahrer angesehen, der nicht befahrbar ist und zu dem der Nutzer einen
Abstand einhalten sollte. Dieser Abstand ist nach den Vorgaben dem Schutzstreifen
zusätzlich zuzuschlagen. Die Stadtverwaltung und der Planer haben diese
Sichtweise inzwischen bestätigt. ... In mehreren Gesprächen mit der Stadtverwaltung haben wir über verschieden Varianten gesprochen. Vorgesehen werden soll jetzt ein Schutzstreifen von 1,5m, zulasten der Fahrbahn und damit leider 25 cm weniger als beschlossen. Wir halten diese Breite bei dem vorhandenen Verkehrsaufkommen gerade noch für tragbar, wenn ergänzende Maßnahmen vorgesehen werden. Empfehlen möchten wir eine durchgehende besondere Einfärbung des Fahrradstreifens (Rotmarkierung oder Blaumarkierung, siehe Anlagefotos) zur deutlichen Abgrenzung von der Fahrbahn. Überlegenswert wäre auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens mit einer angrenzenden, durchgezogenen weißen Linie zur Fahrbahn. Wir würden solche Updates begrüßen. Nach dem Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird für einen Radfahrstreifen eine Standartbreite von 1,85m angegeben, bei einem Mindestwert von 1,5m. ... Ein Radfahrstreifen stellt eine deutlichere Abgrenzung zur Fahrbahn her als ein Schutzstreifen. Unterstützen ließe sich die das Bedürfnis nach Sicherheit der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn durch die Anordnung von Tempo 30 zwischen dem Nordringkreisverkehr und der geplanten Anlage an der Gabel Celler Straße/Verdener Landstraße. Das jetzt vorgestellte Lärmgutachten der Stadt Nienburg regt diese Maßnahme ebenfalls dringend an. Gern sind wir zu Gesprächen bereit. Mit freundlichen Grüßen
Webmitteilung vom 21. November 2018 Ausbau Verdener Landstraße Über die Breite des Schutzstreifens beim Ausbau der Verdener Landstraße vor dem E-Center gab es in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses Irritationen. Der Planer hatte einen beidseitigen Schutzstreifen von 1,25m mit einer angrenzenden Pendelrinne von 50cm vorgesehen, die Ursprungsplanung lag bei 1,5m inkl. befahrbarer Rinne. Im Vorfeld hatten wir Mitglieder des Bauausschusses über die unserer Ansicht nach zu geringe Schutzstreifenbreite hingewiesen. (Deshalb die Diskussion.) Das Mindestmaß für Schutzstreifen bei eingeschränkten Fahrbahnbreiten beträgt 1,25m, die Standartbreite wird mit 1,5m angegeben (jeweils inkl. befahrbarer Rinne), breiter ist natürlich auch sicherer. Beschlossen wurde von den Ratsmitgliedern die vorliegende Planung. Genannt wurde 1,75m für den Schutzstreifen auf beiden Seiten für den Fahrradverkehr (1,25m Schutzstreifen zuzüglich Pendel-Rinne 0,5m). Wir sehen bei dieser Rechnung Probleme. Weitere Informationen zum Thema am nächsten Infoabend.
Angeregt haben wir, auch die Alternative - Radfahrstreifen - für den Abschnitt zu betrachten. Wir bleiben mit den Zuständigen im Gespräch.
In eigener Sache:
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