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ADFC-Mitteilung, 24. November 2014

Nicht ohne Licht bitte
ADFC wirbt für Beleuchtungscheck im November

Ohne Licht ist gefährlich. Diese Erfahrung mussten gerade zwei Fahrradfahrer in Nienburg an der Arbeitsamtskreuzung machen. Einer der beiden fuhr ohne Licht und dazu auch noch auf der linken Seite. Beim Zusammenstoß stürzte einer der Radfahrer trug Verletzungen davon, die Zeitung berichtete darüber.


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Sehen und gesehen werden. Licht an bei Dunkelheit. Straßenlaternen reichen als Lichtquelle im Straßenverkehr nicht aus.

„An der Ziegelkampstraße in Nienburg beobachte ich häufig, dass mehr als ein Drittel der Radfahrer ohne Licht fahren“, äußert Berthold Vahlsing vom ADFC in Nienburg. „Dass das gefährlich ist merken die Lichtlosen meist erst dann, wenn etwas passiert.“ Radfahrer ohne Fahrlicht sind im Dunkel kaum zu erkennen. Da nützen auch die Straßenlaternen nichts. Selber sehen können heißt noch längs nicht, gesehen werden. Der Autofahrer hat kaum eine Chance, wenn aus der Dunkelheit urplötzlich jemand mit dem Rad im Scheinwerferlicht auftaucht. „Bei modernen Rädern mit Nabendynamo ist der Widerstand für das Fahrlicht kaum zu spüren“, schreibt der Verband. „Bei Akku-Systemen entfällt dieser Punkt vollständig.“ Kein Grund also auf das sichere Licht zu verzichten.

Aktuelle Lichtsysteme kommen auf 40 bis 60 Lux. Demgegenüber hatten die alten Glühlampen 4 Lux, Halogenlampen 7 Lux. Die neuen leuchtstarken Systeme garantieren ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr, die sich in der dunklen Jahreszeit schnell auszahlen kann. Dabei sollte der Lichtkegel des Scheinwerfers einen Bereich bis maximal 10 m vor dem Rad ausleuchten, um ein Blenden der übrigen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Standlicht sollte bei den neuen Systemen Standard sein. „Interessant ist aus unserer Sicht auch die Entwicklungen zum Taglicht“, so der ADFC-Sprecher. Gesehen werden vermeidet Unfälle.

Im Juni 2013 hat der Bundesrat beschlossen, dass jetzt auch Batterie- und Akkuleuchten am Fahrrad genutzt werden können. Informationen dazu bietet der Verein unter www.adfc.de/beleuchtung an. „Wir bitten aber an die Praxis zu denken“, schreibt der Fahrrad-Club. „Den Fahrraddynamo hat man immer dabei, der Akku oder die Batterie ist aber meist leer, wenn man sie braucht.“

Die ADFC empfiehlt, im Herbst die Lichtanlage am Fahrrad sorgfältig zu prüfen. Zu einer Beleuchtungsanlage gehören der Frontscheinwerfer und das Rücklicht, beide am besten mit Standlicht, der Front- und der Rückreflektor (vorne weiß, hinten rot), Rückstrahler an den Pedalen und jeweils zwei Katzenaugen im Vorder- und Hinterrad (alternativ dazu Reflexstreifen am Reifen). „Sind Sie unsicher, wenden Sie sich an den Fachhändler“, merkt der ADFC an. Einen Beleuchtungscheck führen die Fahrradtechniker meist kostenfrei durch.

Und noch ein Tipp des Fahrrad-Clubs: Haben Sie eine Fahrradanhänger dabei, muss dieser ebenfalls mit Rückstrahlern ausgestattet sein. Verdeckt der Anhänger das Fahrradrücklicht, wenn auch nur zeitweise, ist hier zusätzlich eine Schlussleuchte notwendig.

Ohne Licht fahren, kann richtig an den Geldbeutel gehen. Ist die Beleuchtungsanlage defekt oder wird nicht genutzt, können Bußgelder zwischen 10 und 25 € fällig werden. Kommt es zum Unfall, sind empfindliche private Forderungen an den Verursacher ohne Fahrlicht möglich. Also Licht an.

 

 

 

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