| Startseite | Über uns | Kontakt | Mitglieder | | ||||||||||||||
© www.adfc- nienburg.de |
Sie sind hier: Startseite / Presseinformation | ADFC-Information vom 12. Nov. 2012 Nicht ohne Licht bitte Geisterschatten treiben wieder ihr Unwesen. Radfahrer ohne Fahrlicht sind im Dunkel kaum zu erkennen. Da nützen auch die Straßenlaternen nichts. Selber sehen können heißt noch längs nicht, gesehen werden. Die Statistik geht von 30 % Lichtmuffeln unter den Radfahrern bei Dämmerung oder Dunkelheit aus. "Dabei gefährden die Geisterschatten nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn sie aus der Dunkelheit urplötzlich im Scheinwerferlicht auftauchen", so Berthold Vahlsing vom ADFC in Nienburg. "Bei modernen Rädern mit Nabendynamo ist der Widerstand für das Fahrlicht kaum zu spüren", schreibt der Verband. Kein Grund also auf das sichere Licht zu verzichten.
Aktuelle Lichtsysteme kommen auf 40 bis 60 Lux. Demgegenüber hatten die alten Glühlampen 4 Lux, Halogenlampen 7 Lux. Die neuen leuchtstarken Systeme garantieren ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr, die sich in der dunklen
Jahreszeit schnell auszahlen kann. Dabei sollte der Lichtkegel des Scheinwerfers einen Bereich bis maximal 10 m vor dem Rad ausleuchten, um ein Blenden der übrigen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Standlicht sollte bei den neuen Systemen Standard sein. Interessant ist aus unserer Sicht auch die Entwicklung zum Taglicht. Leichtgängige Nabendynamos machen es m öglich. Gesehen werden vermeidet Unfälle. "Wir empfehlen, die Lichtanlage am Fahrrad sorgfältig zu prüfen." Zu
einer Beleuchtungsanlage gehören der dynamobetriebene Frontscheinwerfer
und das Rücklicht, beide am besten mit Standlicht, der Front- und
der Rückreflektor (vorne weiß, hinten rot), Rückstrahler
an den Pedalen und jeweils zwei Katzenaugen im Vorder- und Hinterrad (alternativ
dazu Reflexstreifen am Reifen). Im November führen die ADFC-Fördermitglieder
im Kreisgebiet einen kostenfreien Beleuchtungscheck für alle Radfahrer
durch. Es beteiligen sich an der Aktion unter dem Motto "Licht an
- Sicher in den Herbst" das Radstudio Bohn, der Giant Store & E-Bikeshop
Jos Habraken, das Radhaus am Rathaus Felden (alle Nienburg), Karger Fahrräder & Service
in Balge und das Fahrradfachgeschäft Christian Deyer in Stolzenau. Beim Mitführen von Fahrradanhängern muss dieser ebenfalls mit Rückstrahlern ausgestattet sein. Verdeckt der Anhänger das Fahrradrücklicht, wenn auch nur zeitweise, ist hier zusätzlich eine Schlussleuchte notwendig. Ohne Licht fahren, kann richtig an den Geldbeutel gehen. Ist die Beleuchtungsanlage
defekt oder wird nicht genutzt, können Bußgelder zwischen 10
und 25 € fällig werden. Kommt es zum Unfall, sind empfindliche
private Forderungen an den Verursacher ohne Fahrlicht möglich. Also
Licht an. aus Blickpunkt vom 17./18. Nov. 2012
|
||||||||||||