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Webmitteilung vom 09. Juli 2015

Rowdys auf zwei Rädern?
ADFC appelliert an Radfahrer

Kreuz und quer über die Straße, weiter auf der falschen Seite und dann noch ohne Licht. Autofahrer raufen sich schon die Haare, wenn plötzlich unerwartet ein Radfahrer vor der Motorhaube steht, Radfahrer aber auch. Viele kritische Situationen entstehen durch Unterlassungen oder unüberlegtem Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern. Dazu zählen auch die Geisterfahrten von Radfahren auf Fußwegen oder Radwegen. Aktuelle Zählungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in der Ziegelkampstraße haben ergeben, dass dort fast 40% der Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das ist nicht ungefährlich, wie eine Studie des Bundesministeriums für Verkehr zeigt. Danach ist die Unfallhäufigkeit links fahrenden Radfahrer vier- bis sechsmal höher als von rechts fahrenden. In der Rechtsprechung erhalten sie aufgrund ihres Fehlverhaltens bei Unfällen wenigstens eine Mitschuld mit z.T. erheblichen finanziellen Auswirkungen.

Diese Geisterradler gefährden sich und andere im Straßenverkehr. Selbst eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem gefährlichen Unfall führen. Gerade in Straßen mit erheblichem Einmündungsverkehr zu Einkaufsmärkten, Parkplätzen Zufahrten zu Arztpraxen und/oder Tankstellen haben ein hohes Gefährdungspotential und fordern von den Verkehrsbeteiligen erhebliche Aufmerksamkeit. Geisterfahrer auf Radwegen provozieren durch ihr Verhalten unnötig Konflikte. "Wir appellieren an alle Radfahrer die richtige Straßenseite zu benutzen", unterstreicht Berthold Vahlsing vom örtlichen ADFC.


Zum Foto
Nienburg, Ziegelkampstraße. Falschfahrer gefährden sich und andere. Rechts fahren und Vorbild sein, fordert Reinhold Brager vom ADFC. (Foto: ADFC, gestellt.)

Für Radfahrer gilt nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich das Rechtsfahrgebot, es sei denn, die Behörden haben die Radverkehrsanlage durch die Beschilderung Radfahrer frei oder dem bekannten blauen Verkehrsschild mit Fahrrad linksseitig freigegeben. In Nienburg ist das, abgesehen von der Verdener Landstraße, kaum der Fall. Im Kreisgebiet gibt es in den Ortslagen allerdings häufig noch Ausschilderungen in Gegenrichtung. Bei linkseitiger Radfahrerführung sollten die Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und vorausschauend fahren, betont der ADFC.

Unfälle mit linksseitigen Radfahrern haben auch bei uns im Kreisgebiet einen deutlichen Anteil. „Eltern mit Kindern sollten auch deshalb immer - die richtige Seite - mit dem Rad benutzen und ihre Schützlinge entsprechend anhalten", wünscht sich der Fahrradverband. „Jeder Radfahrer kann ein Vorbild sein."

Falsch fahren auf Radwegen kann auch an den Geldbeutel gehen. Ab 20 € ist der Geisterfahrer dabei. 35 € werden fällig, wenn es dabei zu Sachbeschädigungen oder zum Unfall kommt. Hinzu kommen die Kosten für verursachten Schäden. „Bei Kratzern am Pkw kommen da schnell ein paar hundert Euro zusammen.“ Telefonieren mit dem Handy beim Radfahren schlägt übrigens mit 25 €, das Überfahren eines Rotsignals mit bis zu 180 € zu Buche.

 

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