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ADFC-Mitteilung vom 05. Dezember 2011

 

Beschilderung von Radwegen in Nienburg wurde geändert
Pflicht zur Benutzung entfällt vielerorts – Wo darf ich mit dem Fahrrad fahren?

„ Warum fährt der auf der Straße?“ Diese Frage stellt sich mancher Autofahrer, wenn er in Nienburg an der Buermende oder die Ziegelkampstraße hinter einem Radfahrer herfährt. „Weil er es darf“, so Berthold Vahlsing vom ADFC-Nienburg. Die Gefährlichkeit von Ein- und Ausfahrten vor Einkaufsmärkten, Grundstücken und einmündenden Straßen für Fahrradfahrer ist nicht zu unterschätzen. Gerade wieder war eine Meldung von einem gestürzten Radfahrer in der Presse, der durch einen unachtsamen Pkw-Fahrer zu Fall kam.

Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen in Nienburg war Thema der gezielten Betrachtung von Fahrradwegen in der Stadt. Bereits 1997 gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aber erst in Verbindung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Jahre 2010 wurde mit der Umsetzung begonnen. Demnach setzt die Anordnung einer Benutzungspflicht von Radwegen eine besondere Gefahrenlage im fließenden Verkehr voraus, die das übliche allgemeine Risiko erheblich übersteigt. In vielen Straßen ist das nicht gegeben. Bei dem mitunter recht schlechten Zustand der Radwege ist das Fahren auf der Fahrbahn, gesprochen wird von Mischverkehr, nicht nur angenehmer sondern auch sicherer.

Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt Nienburg, Friedhelm Meyer-Leseberg, Sachgebiet Straßenverkehr bereits im August die Polizei, Bernd Ritz, Dienststelle Nienburg und den ADFC, Berthold Vahlsing, zu einem ersten Ortstermin eingeladen. Der ADFC und die Stadt hatten mehrere Radwegeabschnitte für eine Betrachtung ausgewählt.
Die ersten Änderungen wurden nun in die Praxis umgesetzt. In Straßen mit verminderter Verkehrsgeschwindigkeit, Tempo 30-Zonen, wurde alle Beschilderungen zur Benutzungspflicht von Radwegen entfernt. Das betrifft folgende Straßen: Exerzierplatz, Dürerring, Lehmwandlungsweg, Marienstraße und Buermende. An diesen Straßen sind z. T. bauliche oder farblich abgesetzte Radwege vorhanden. Diese dürfen natürlich nach wie vor vom Radfahrer genutzt werden. Das Rechtsfahrgebot ist jedoch unbedingt zu beachten. „Wer links fährt, verhält sich nicht nur falsch sondern handelt auch besonders leichtsinnig,“ so Vahlsing vom ADFC.
In Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen wird dem Radfahrer jetzt freigestellt, die Straße zu benutzen oder, mit Rücksichtnahme auf Fußgänger, den Fußweg zu befahren. Dafür muss allerdings eine Beschilderung mit „Radfahrer frei“ vorhanden sein. Änderungen nach diesem Grundsatz wurden bisher an der Mindener Landstraße, am Kräher Weg und An der Stadtgrenze vorgenommen. Die Verdener Straße soll stadteinwärts ebenfalls so beschildert werden. Dort ist das Fahrradfahren stadteinwärts bisher nur linksseitig erlaubt.
Für den Radfahrer hatte man mit dieser Novellierung der Straßenverkehrsordnung eine Verbesserung der Fahrqualität und eine Verbesserung der Sicherheit im Sinn. Die separaten Fahrradwege sind in den letzten Jahren nicht besser geworden und man hat festgestellt, dass Zahl der Abbiegeunfälle, Kfz gegen Fahrrad, bei baulich getrennten Radwegen höher ist als im Mischverkehr. Auf der Straße wird der Radfahrer einfach besser gesehen.
„ Gut ausgebaute innerstädtische Radwege sind an stark Pkw belasteten Straßen für die Sicherheit von Radfahrern allerdings unerlässlich. Aber,“ so der ADFC-Sprecher, „nahezu alle Ausfallstraßen der Stadt haben in puncto Fahrradfreundlichkeit Nachholbedarf.“ Besonders die Anbindung der Ortsteile wird als verbesserungswürdig bewertet.
Mehr Informationen zur Benutzungspflicht von Radwegen an Nienburger Beispielen hat der ADFC auf seiner Internetseite zusammengestellt. (www.adfc-nienburg.de)


Zum Foto 1: Wenn Radwege vorhanden sind, werden sie von mehr als 80 % der Radfahrer auch genutzt.


Zum Foto 2: Nienburg, Buermende. Trotz vorhandenem Radweg darf hier in der Tempo-30-Zone die Straße vom Fahrradfahrer genutzt werden.

 

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