ADFC-Mitteilung vom 05. Dezember 2011
Beschilderung
von Radwegen in Nienburg wurde geändert
Pflicht zur Benutzung entfällt vielerorts – Wo
darf ich mit dem Fahrrad fahren?
„
Warum fährt der auf der Straße?“ Diese Frage stellt sich
mancher Autofahrer, wenn er in Nienburg an der Buermende oder die Ziegelkampstraße
hinter einem Radfahrer herfährt. „Weil er es darf“, so
Berthold Vahlsing vom ADFC-Nienburg. Die Gefährlichkeit von Ein- und
Ausfahrten vor Einkaufsmärkten, Grundstücken und einmündenden
Straßen für Fahrradfahrer ist nicht zu unterschätzen. Gerade
wieder war eine Meldung von einem gestürzten Radfahrer in der Presse,
der durch einen unachtsamen Pkw-Fahrer zu Fall kam.
Die Pflicht zur Benutzung von Radwegen in Nienburg war Thema der
gezielten Betrachtung von Fahrradwegen in der Stadt. Bereits 1997
gab es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Aber erst in
Verbindung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus
dem Jahre
2010 wurde mit der Umsetzung begonnen. Demnach setzt die Anordnung
einer Benutzungspflicht von Radwegen eine besondere Gefahrenlage im fließenden
Verkehr voraus, die das übliche allgemeine Risiko erheblich übersteigt.
In vielen Straßen ist das nicht gegeben. Bei dem mitunter recht schlechten
Zustand der Radwege ist das Fahren auf der Fahrbahn, gesprochen wird
von Mischverkehr, nicht nur angenehmer sondern auch sicherer.
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt Nienburg, Friedhelm Meyer-Leseberg, Sachgebiet
Straßenverkehr bereits im August die Polizei, Bernd Ritz,
Dienststelle Nienburg und den ADFC, Berthold Vahlsing, zu einem ersten
Ortstermin eingeladen. Der ADFC und die Stadt hatten mehrere Radwegeabschnitte
für eine Betrachtung ausgewählt.
Die ersten Änderungen wurden nun in die Praxis umgesetzt. In Straßen
mit verminderter Verkehrsgeschwindigkeit, Tempo 30-Zonen, wurde alle Beschilderungen
zur Benutzungspflicht von Radwegen entfernt. Das betrifft folgende Straßen:
Exerzierplatz, Dürerring, Lehmwandlungsweg, Marienstraße und
Buermende. An diesen Straßen sind z. T. bauliche oder farblich abgesetzte
Radwege vorhanden. Diese dürfen natürlich nach wie vor vom Radfahrer
genutzt werden. Das Rechtsfahrgebot ist jedoch unbedingt zu beachten. „Wer
links fährt, verhält sich nicht nur falsch sondern handelt auch
besonders leichtsinnig,“ so Vahlsing vom ADFC.
In Straßen mit mäßigem Verkehrsaufkommen wird dem Radfahrer
jetzt freigestellt, die Straße zu benutzen oder, mit Rücksichtnahme
auf Fußgänger, den Fußweg zu befahren. Dafür muss
allerdings eine Beschilderung mit „Radfahrer frei“ vorhanden
sein. Änderungen nach diesem Grundsatz wurden bisher an der Mindener
Landstraße, am Kräher Weg und An der Stadtgrenze vorgenommen.
Die Verdener Straße soll stadteinwärts ebenfalls so beschildert
werden. Dort ist das Fahrradfahren stadteinwärts bisher nur linksseitig
erlaubt.
Für den Radfahrer hatte man mit dieser Novellierung der Straßenverkehrsordnung
eine Verbesserung der Fahrqualität und eine Verbesserung der Sicherheit
im Sinn. Die separaten Fahrradwege sind in den letzten Jahren nicht besser
geworden und man hat festgestellt, dass Zahl der Abbiegeunfälle, Kfz
gegen Fahrrad, bei baulich getrennten Radwegen höher ist als im Mischverkehr.
Auf der Straße wird der Radfahrer einfach besser gesehen.
„
Gut ausgebaute innerstädtische Radwege sind an stark Pkw belasteten
Straßen für die Sicherheit von Radfahrern allerdings unerlässlich.
Aber,“ so der ADFC-Sprecher, „nahezu alle Ausfallstraßen
der Stadt haben in puncto Fahrradfreundlichkeit Nachholbedarf.“ Besonders
die Anbindung der Ortsteile wird als verbesserungswürdig bewertet.
Mehr Informationen zur Benutzungspflicht von Radwegen an Nienburger
Beispielen hat der ADFC auf seiner Internetseite zusammengestellt.
(www.adfc-nienburg.de)
Zum Foto 1: Wenn Radwege vorhanden sind, werden sie von
mehr als 80 % der Radfahrer auch genutzt.
Zum Foto 2: Nienburg, Buermende. Trotz vorhandenem
Radweg darf hier in der Tempo-30-Zone die Straße vom Fahrradfahrer
genutzt werden.