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ADFC-Mitteilung, 22. Mai 2015

Keine Vereinheitlichung der Kreisverkehre in Nienburg

Nienburg, 22.05.2015. Jetzt ist es amtlich. Die Kreisverkehre in Nienburg bleiben so wie sie sind. Es wird keine Vereinheitlichung geben. Der ADFC hatte bei der Stadt Nienburg beantragt, Holtorfer Kreisverkehr und Nordringkreisverkehr anzugleichen und dafür Furtmarkierungen auf die Fahrbahn zu bringen. Zugleich hätten die Radfahrer, ähnlich wie am Nordring, Vorfahrt gehabt. Zunächst schien die Idee auch bei den Verantwortlichen anzukommen. Es hatte dazu u.a. auch ein Gespräch mit Ortsratsmitgliedern in Holtorf gegeben. Dann kippte die Zustimmung nach einem Ortstermin im Amt. U.a. hatte sich auch die SPD-Fraktion gegen eine Änderung ausgesprochen.

Alles bleibt so wie es ist. Die Antwort der Stadt kann bei uns angefordert werden.

 

Zum Schutzstreifen Verdener Landstraße (der zweite Punkt unseres Antrages)

Ein möglicher Schutzstreifen (vgl. unten) wird möglicherweise nach einer Fahrbahnsanierung der Verdener Landstraße angestrebt. Das wir noch dauern.
Grundsätzlich ist man der Idee aber nicht abgeneigt.

 

 

 

ADFC-Mitteilung, 03. Februar 2015

Kreisverkehre in Nienburg vereinheitlichen

Zur Verbesserung der Akzeptanz möchten wir gern die Verkehrsregelung an den Nienburger Kreisverkehren vereinheitlichen. In einem Gespräch mit dem zuständigen Amtsleiter haben wir dieses Anliegen vorgetragen. Ferner hatten wir zu diesem Thema auch Kontakt mit der örtlichen Polizei.

Insbesondere geht es uns um die Anpassung des Holtorfer Kreisverkehrs an die Gegebenheiten der Nordringkreisverkehrsanlage. In diesem Zusammenhang ließe sich auch eine rechtsseitige Radverkehrsregelung in die Nienburger Innenstadt einrichten.

Nachstehend unser Schreiben:

___

Kreisverkehrsanlagen in der Stadt Nienburg und Verkehrsregelung an der Verdener Landstraße


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreisverkehr am Nordring hat sich positiv auf die Verkehrsabläufe aller Verkehrsgruppen ausgewirkt. Wir empfehlen, zur Verbesserung der Akzeptanz und zur Vereinheitlichung der Kreisverkehrsanlagen im Stadtgebiet auch den Kreisverkehr nördlich an der B215, die Holtorfer Kreisverkehrsanlage, an den Nordringkreisverkehr anzupassen. Wir möchten Ihnen vorschlagen, in Anlehnung an die Nordringanlage Furten für Radfahrer einzurichten und die Verkehrsregelung für alle Verkehrsteilnehmer entsprechend anzugleichen.


Rechtseitiger Radverkehr:

Für den Fahrradverkehr in die Innenstadt möchten wir ab dem Holtorfer Kreisverkehr einen Schutzstreifen (1,5m) auf der Westseite der Verdener Landstraße in die Diskussion bringen. Damit würde rechtseitiger Radverkehr von der nördlichen Kreisverkehrsanlage Holtorf in Richtung Nienburger Innenstadt ermöglicht.
Die Vorzüge rechtsseitiger Radverkehre sind belegt und werden deshalb nicht weiter begründet. Der Angebotsstreifen ließe sich nach ERA mit der bestehenden Regelung, „Fußweg Radfahrer frei“, kombinieren. Die Verkehrsführung der Verdener Landstraße ist sehr übersichtlich und erlaubt deshalb eine Schutzstreifenregelung auch bei erhöhtem Verkehrsaufkommen. Alternativ zu einem Schutzstreifen wäre auch die Einrichtung eines westseitigen Radfahrstreifens (1,85m) möglich. Beide Varianten würden zu einer Entspannung beim linksseitigen Fahrradverkehr an der Verdener Landstraße führen.

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Vahlsing

__________

Ebenfalls informiert wurden von uns die Mitglieder des Ortsrates Holtorf:

An die
Mitglieder des
Ortsrates Holtorf
per Mail

ADFC-Vorschlag zur besseren und sicheren Anbindung Holtorfs an die Nienburger Innenstadt per Fahrrad

Verehrte Damen und Herren,

zur Verkehrssituation an der Verdener Landstraße, insbesondere an der Kreisverkehrsanlage Holtorf, hatten wir Sie bereits im Oktober 2014 (Mail vom 16.10.2014) angeschrieben. ... ...

Vor dem Hintergrund der nach wie vor schlechten Verkehrsanbindung für Radfahrer von Holtorf in Richtung Innenstadt und der erfolgten Inbetriebnahme des Kreisverkehrs am Nordring haben wir jetzt erneut die Initiative ergriffen und die Verwaltung der Stadt gebeten, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs, der besseren Anbindung Holtorfs an das Stadtgebiet, zu prüfen. ...

Mit freundlichen Grüßen
Berthold Vahlsing

Kreisverkehr Holtorf:


Ankommender Radweg mit Benutzungspflicht. Querung: Vorfahrt achten

'
Ankommender Radweg ohne Benutzungspflicht. (Falsch! Benutzungspflich bereits vor dem Ortsschild angeordnet)


Querung: ohne Beschilderung

Durchgehend keine Furten markiert.

 

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